Der Rhein-Kreis Neuss hat zum 01.01.2025 die Entsorgung und den Transport von mechanisch(-biologisch) behandelten Restabfällen (ASN 19 12 12) neu zu vergeben. Aufgrund des geplanten Umbaus der WSAA sind die Restabfälle ab ca. Ende 2025 /Anfang 2026 jedoch unvorbehandelt zu übernehmen (ASN 20 03 01). Als öffentlicher Auftraggeber ist der Rhein-Kreis Neuss verpflichtet, diese Leistung im Rahmen eines Vergabeverfahrens neu zu beauftragen.
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