Veröffentlichung 17.04.26 | Fragenfrist 08.05.26 | Abgabefrist 18.05.26 | Öffnung 18.05.26 |
Eignungskriterien
nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen und privaten Auftraggebern, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 100% der ausgeschriebenen Tonnage. Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 2 Jahren haben. Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren erbracht worden sein. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren
Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025), Nachweis durch
nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen und privaten Auftraggebern, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 100% der ausgeschriebenen Tonnage. Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 2 Jahren haben. Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren erbracht worden sein. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren
Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025), Nachweis durch
Zuschlagskriterien
Der Bieter kann im Rahmen der Ausschreibung zwischen zwei grundsätzlichen Angebotsvarianten wählen, je nachdem ob er über eine eigene Übernahmestelle bzw. Umladestation in dem unten beschriebenen räumlichen Radius verfügt oder ob er die Übernahmestelle bzw. Umladestation des AG nutzen möchte. Angebotsvariante 1 (AGV 1)
Der Bieter kann im Rahmen der Ausschreibung zwischen zwei grundsätzlichen Angebotsvarianten wählen, je nachdem ob er über eine eigene Übernahmestelle bzw. Umladestation in dem unten beschriebenen räumlichen Radius verfügt oder ob er die Übernahmestelle bzw. Umladestation des AG nutzen möchte. Angebotsvariante 1 (AGV 1)
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