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St.-Marien-Krankenhaus in Dresden-Klotzsche BA4 – Aufstockung Haus G, Anbau Haus K und Interimsmaßnahmen - Los 2 – Tragwerksplanung einschl. Brandschutzplanung

Auftraggeber
Veröffentlicht
14.08.2026
Angebotsfrist
St.-Marien-Krankenhaus in Dresden-Klotzsche BA4 – Aufstockung Haus G, Anbau Haus K und Interimsmaßnahmen - Los 2 – Tragwerksplanung einschl. Brandschutzplanung

Zeitplan

Veröffentlichung
14.08.26
Teilnahmefrist
14.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Dresden, Deutschland
E-Mail
gloeckner@caritas-dicvdresden.de
Telefon
(0351) 4983 767

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachli-chen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, des-sen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Per-sonen werden gemäß § 43 Absatz 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortli-cher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist.
    • Der Nachweis einer Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung sind dem Teilnahmeantrag beizulegen.
    • Juristische Personen und Gesellschaften geben zusätzlich die Stellung der Person an, für die dieser Nachweis beigefügt wird, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person.
  • Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen

    • a) Nachweis einer im Auftragsfall bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind. 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
    • b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringen möchte (alles im eigenen Büro, Bewerbergemeinschaft und/oder mit Nachunternehmern). Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern ist zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter und der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder sowie nachvollziehbare Angaben zu Funktion, Abläufen und Zuständigkeiten innerhalb der Bietergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
    • c) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuelle Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft sind.
    • d) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
    • e) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen.
    • f) Angabe der mittleren Anzahl an festangestellten Mitarbeiter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind, in den Jahren 2023 bis 2025,
    • g) Angabe, ob es sich beim Bewerber um ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder ein mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Union handelt.
    • h) Eigenerklärungen zu Sanktionen gegen Russland
    • i) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
    • Geforderte Mindeststandards:
    • -Ausgefüllter Teilnahmeantrag
    • - Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind, zur Abgabe des Teilnahmeantrages (aktueller Zeitpunkt) beträgt mindestens 2 Personen.
    • - Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (o. mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
  • Alle Angaben zu den Auswahlkriterien sind im Dokument „Erläuterungen zum Verfahren“ ausführlich beschrieben. Hier unter Punkt B.2 Technische Anforderungen an die Eignung.

Zuschlagskriterien

  • Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung

  • Kompetenz und Verfügbarkeit Projektteam

  • Projektabwicklung

  • Honorar

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Projektplan287 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB24 Seiten
Vertragsentwurf56 KB4 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
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