Veröffentlichung 26.06.26 | Fragenfrist 16.07.26 | Teilnahmefrist 27.07.26 |
Eignungskriterien
Erklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall Die Versicherung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen
Im Auftragsfall muss durch eine Haftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR, mit mindestens doppelter Maximierung pro Jahr nachgewiesen werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist mit dem Angebot eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen / einschlägigen Referenzen durch eine tabellarische Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der abgeschlossenen sieben Kalenderjahre erbrachten Leistungen des Bewerbers, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität mindestens vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind. Vergleichbar sind Projekte, die - nach dem 01.01.2018 abgeschlossen oder begonnen wurden und - aus den ausgeschriebenen Leistungen in folgenden wasserwirtschaftlichen Baumaßnahmenbereichen kommen
Mindestbedingung
Aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Bescheinigung bei Unternehmen mit Sitz im Ausland; Mindestanforderung
Kriterium
Zuschlagskriterien
1 Preis
2 Qualität
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