Zuschlag erteilt am 14. Mai 2025
Veröffentlichung 19.03.25 | Fragenfrist 17.04.25 | Abgabefrist 25.04.25 | Öffnung 25.04.25 | Vertragsbeginn 01.07.25 |
Eignungskriterien
Eintragung in das Berufsregister: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 (insgesamt sowie gesondert aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflicht- inkl. einer Umweltschadensversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR je Schadensfall. Deckungssumme für Umweltschäden mindestens 2,5 Mio. EUR je Schadensfall. Die jeweilige Deckungssumme muss pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Referenzleistungen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht über-prüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt. Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die thermische Verwertung von Klärschlamm mit jeweils mindestens 2.000 t/a, die innerhalb der letzten drei Jahre (2022-2024) jeweils mindestens zwölf Monate lang bestanden.
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb: Nachweiser einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder einen gleichwertigen Nachweis. Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beziehen: - Sammeln, - Befördern, - Verwerten von Abfällen für den Abfallschlüssel 19 08 05 gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung. Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt § 7 Abs. 2 und 3 EfbV. Der Bieter hat für betroffene Nachunternehmer in dem von § 7 Abs. 2 und 3 EfbV geforderten Umfang den Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft ein EFB-Zertifikat für die Tätigkeit(en) vorzulegen, die dieses Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall erbringen wird.
Angabe der Nachunternehmerleistungen: Eigenerklärung, ob und ggf. welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Laufende Verfahren mit offener Frist aus derselben Branche bzw. Region.
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover · Niedersachsen
Stadt Burgdorf · Niedersachsen
Hansestadt Lüneburg · Niedersachsen
Niedersachsen
Landkreis Schaumburg - Vergabestelle · Niedersachsen
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Munster · Niedersachsen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen