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Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Hangsicherung und Wiederherstellung Wanderweg unterhalb Calvarienberg, Los 2 - Umwelttechnische Untersuchungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
09.06.2026
Angebotsfrist
I. Projektbeschreibung: Im Zuge der Flutkatastrophe am 14./15. Juli 2021 erodierte in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Gemarkung Ahrweiler, der nach Osten ansteigende Hang des Calvarienbergs in seiner Exposition als Prallhang. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord sowie die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sehen hier nun die Sicherung und den Wiederaufbau dieses Uferbereichs im Bereich der Ahr vor. Im Zuge dessen soll der ebenfalls durch die Flutkatastrophe in Mitleidenschaft geratene am Hang entlanglaufende asphaltierte Fußweg und gleichzeitig Abschnitt des Fernwanderweges "Ahrsteig" wieder aufgebaut werden. II. Das Untersuchungsgebiet: Es handelt sich um den östlichen Böschungsabschnitt der Ahr mit einer Steilböschung von einer Gesamtlänge von ca. 190 m. Davon grenzen nördlich ca. 60 m an weinbaulich genutzte Fläche und ca. 130 m verlaufen als Hangeinschnitt mit bergseitiger Naturstein-Schwergewichtsmauer. Die Stützhöhen belaufen sich auf rund 1,5 bis 2,8 m. Am Fuß der Böschung haben sich mehreren Meter Tiefe Kolke entwickelt. Da das Ahrtal innerhalb des FFH-Gebiets "Ahrtal" liegt und der Eingriffsbereich sich zum Teil in dieses FFH-Gebiet erstreckt, wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass bei der Umsetzung der erforderlichen Hangsicherungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen auf die FFH-Leitarten nicht ausgeschlossen werden können. Deshalb werden neben der Erstellung eine Fachbeitrags Naturschutz und eines Artenschutzgutachtens auch die Erarbeitung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. Die Leistungen werden in 2 Losen ausgeschrieben: Los 1 - Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Planungsleistungen für Verkehrsanlagen und Leistungen der Tragwerksplanung - Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m Anlage 12 HOAI - Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI i.V.m Anlage 13 HOAI - Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m Anlage 14 HOAI Los 2 - Umwelttechnische Untersuchungen Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. III. Leistungszeit: Quartal 3/ 2027 in Abhängigkeit des Genehmigungsverfahrens Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die beigefügte Leistungsbeschreibung.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
09.06.26
Fragenfrist
07.07.26
Teilnahmefrist
09.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Bad Neuenahr-Ahrweiler, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
joern.kampmann@bad-neuenahr-ahrweiler.de
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Telefon
+49 264187-171
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Website
https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.

  • Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).

  • Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers: Der Bieter hat mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen: - Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und/oder eines Landespflegerischen Begleitplans - im Zusammenhang mit einer Infrastrukturmaßnahme (z. B. Straßenbau, Ingenieurbauwerk, Gewässerausbau o. ä.) - mit naturschutz- oder wasserrechtlichem Genehmigungsbezug Die Referenzen müssen in den letzten fünf Jahren abgeschlossen worden sein. Maßgeblich ist der Abschluss der genehmigungsrelevanten Leistungsphase. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Excel-Datei "Teilnahmeantrag" genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Den Teilnahmeantrag bitten wir im Excel-Format einzureichen, sonstige Unterlagen in PDF.

  • 1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). 2. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Projektleiter und stellvertretender Projektleiter müssen über einen abgeschlossenen Hochschulabschluss (Dipl.-Ing., M.Sc., M.Eng., Dipl.-Biol., M.Sc. Umweltwissenschaften oder vergleichbar) in einem für die umweltfachliche Aufgabenstellung einschlägigen Fachgebiet verfügen.

  • Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.

  • Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).

Zuschlagskriterien

  • Preis der Leistung: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelten Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 10 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber - 20 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure - 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft/sonstige Mitarbeiter

  • Systematische Herangehensweise an die umweltfachliche Bearbeitung: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Systematische Herangehensweise an die umweltfachliche Bearbeitung" wird die nachvollziehbare und strukturierte Darstellung der methodischen Vorgehensweise bei der Durchführung der umweltfachlichen Untersuchungen bewertet. Hierzu zählen insbesondere die Methodik zur Erstellung der FFH-Verträglichkeitsprüfung und des Landespflegerischen Begleitplans, die systematische Identifikation und Bewertung umweltfachlicher Konflikte, die Herleitung geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie die Berücksichtigung baubedingter Eingriffe und wasserrechtlicher Anforderungen. Maßgeblich ist, inwieweit die dargestellte Vorgehensweise eine fachlich fundierte, genehmigungsfähige und mit der technischen Planung abgestimmte Bearbeitung erwarten lässt. Die Bewertung wird vorgenommen wie folgt: 0-3 Punkte: Nur allgemeine Beschreibung umweltfachlicher Leistungen ohne projektspezifische Methodik. 4-6 Punkte: Nachvollziehbare, strukturierte Vorgehensweise mit Berücksichtigung der wesentlichen naturschutz- und wasserrechtlichen Anforderungen. 7-10 Punkte: Klare, systematische und projektspezifische Methodik mit differenzierter Konfliktanalyse, abgestimmter Maßnahmenentwicklung und erkennbarem Verständnis der FFH-rechtlichen Anforderungen.

  • Erfahrung und Qualifikation des Schlüsselpersonals: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Erfahrung und Qualifikation des Schlüsselpersonals" werden Projektbezogene Erfahrung und fachliche Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters sowie der maßgeblich eingesetzten Fachbearbeiter, insbesondere im Bereich FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Landespflegerische Begleitpläne und wasserrechtliche Verfahren bewertet. Die Bewertung wird vorgenommen wie folgt: 0-3 Punkte erhält ein Angebot, das nur geringe oder nicht ausreichend vergleichbare projektspezifische Erfahrungen des vorgesehenen Personals nachweist oder die personelle Besetzung nicht klar darstellt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das geeignete fachliche Qualifikation und nachweisbare Erfahrung mit vergleichbaren naturschutz- und wasserrechtlichen Verfahren erkennen lässt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine besonders einschlägige, mehrjährige und projektbezogen vergleichbare Erfahrung des vorgesehenen Schlüsselpersonals nachweist und eine hohe fachliche Eignung für FFH-relevante Infrastrukturmaßnahmen erkennen lässt.

  • Abstimmungskonzept mit technischer Planung und Behörden: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Abstimmungskonzept mit technischer Planung und Behörden" werden Strukturierte Vorgehensweise bei der fachübergreifenden Abstimmung mit dem technischen Planer (Los 1) sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Naturschutzbehörden bewertet. Die Bewertung wird vorgenommen wie folgt: 0-3 Punkte erhält ein Angebot, das die Abstimmung nur allgemein beschreibt und keine klare Struktur oder Vorgehensweise erkennen lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine nachvollziehbare und strukturierte Vorgehensweise zur Abstimmung mit Planung und Behörden darstellt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine klar gegliederte, proaktive und konfliktvermeidende Abstimmungsstruktur darlegt, Schnittstellen systematisch berücksichtigt und eine hohe Genehmigungssicherheit erwarten lässt.

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