Veröffentlichung 09.06.26 | Fragenfrist 07.07.26 | Teilnahmefrist 09.07.26 |
Eignungskriterien
1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekt, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers: Der Bieter hat mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbar gelten Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen: - Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und/oder eines Landespflegerischen Begleitplans - im Zusammenhang mit einer Infrastrukturmaßnahme (z. B. Straßenbau, Ingenieurbauwerk, Gewässerausbau o. ä.) - mit naturschutz- oder wasserrechtlichem Genehmigungsbezug Die Referenzen müssen in den letzten fünf Jahren abgeschlossen worden sein. Maßgeblich ist der Abschluss der genehmigungsrelevanten Leistungsphase. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden. Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Excel-Datei "Teilnahmeantrag" genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Den Teilnahmeantrag bitten wir im Excel-Format einzureichen, sonstige Unterlagen in PDF.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). 2. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Projektleiter und stellvertretender Projektleiter müssen über einen abgeschlossenen Hochschulabschluss (Dipl.-Ing., M.Sc., M.Eng., Dipl.-Biol., M.Sc. Umweltwissenschaften oder vergleichbar) in einem für die umweltfachliche Aufgabenstellung einschlägigen Fachgebiet verfügen.
Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Zuschlagskriterien
Preis der Leistung: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem doppelten Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 10 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber - 20 Stunden angestellte Architekten/Ingenieure - 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft/sonstige Mitarbeiter
Systematische Herangehensweise an die umweltfachliche Bearbeitung: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Systematische Herangehensweise an die umweltfachliche Bearbeitung" wird die nachvollziehbare und strukturierte Darstellung der methodischen Vorgehensweise bei der Durchführung der umweltfachlichen Untersuchungen bewertet. Hierzu zählen insbesondere die Methodik zur Erstellung der FFH-Verträglichkeitsprüfung und des Landespflegerischen Begleitplans, die systematische Identifikation und Bewertung umweltfachlicher Konflikte, die Herleitung geeigneter Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie die Berücksichtigung baubedingter Eingriffe und wasserrechtlicher Anforderungen. Maßgeblich ist, inwieweit die dargestellte Vorgehensweise eine fachlich fundierte, genehmigungsfähige und mit der technischen Planung abgestimmte Bearbeitung erwarten lässt. Die Bewertung wird vorgenommen wie folgt: 0-3 Punkte: Nur allgemeine Beschreibung umweltfachlicher Leistungen ohne projektspezifische Methodik. 4-6 Punkte: Nachvollziehbare, strukturierte Vorgehensweise mit Berücksichtigung der wesentlichen naturschutz- und wasserrechtlichen Anforderungen. 7-10 Punkte: Klare, systematische und projektspezifische Methodik mit differenzierter Konfliktanalyse, abgestimmter Maßnahmenentwicklung und erkennbarem Verständnis der FFH-rechtlichen Anforderungen.
Erfahrung und Qualifikation des Schlüsselpersonals: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Erfahrung und Qualifikation des Schlüsselpersonals" werden Projektbezogene Erfahrung und fachliche Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters sowie der maßgeblich eingesetzten Fachbearbeiter, insbesondere im Bereich FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Landespflegerische Begleitpläne und wasserrechtliche Verfahren bewertet. Die Bewertung wird vorgenommen wie folgt: 0-3 Punkte erhält ein Angebot, das nur geringe oder nicht ausreichend vergleichbare projektspezifische Erfahrungen des vorgesehenen Personals nachweist oder die personelle Besetzung nicht klar darstellt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das geeignete fachliche Qualifikation und nachweisbare Erfahrung mit vergleichbaren naturschutz- und wasserrechtlichen Verfahren erkennen lässt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine besonders einschlägige, mehrjährige und projektbezogen vergleichbare Erfahrung des vorgesehenen Schlüsselpersonals nachweist und eine hohe fachliche Eignung für FFH-relevante Infrastrukturmaßnahmen erkennen lässt.
Abstimmungskonzept mit technischer Planung und Behörden: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Abstimmungskonzept mit technischer Planung und Behörden" werden Strukturierte Vorgehensweise bei der fachübergreifenden Abstimmung mit dem technischen Planer (Los 1) sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Naturschutzbehörden bewertet. Die Bewertung wird vorgenommen wie folgt: 0-3 Punkte erhält ein Angebot, das die Abstimmung nur allgemein beschreibt und keine klare Struktur oder Vorgehensweise erkennen lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine nachvollziehbare und strukturierte Vorgehensweise zur Abstimmung mit Planung und Behörden darstellt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine klar gegliederte, proaktive und konfliktvermeidende Abstimmungsstruktur darlegt, Schnittstellen systematisch berücksichtigt und eine hohe Genehmigungssicherheit erwarten lässt.
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