Frist abgelaufen

Stadt Ratingen - kanalbezogene unterirdische und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung der Stadt Ratingen

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.06.2026
Angebotsfrist
01.07.2026
Ziel der Leistung ist die befallsbezogene und dokumentierte Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation des Stadtgebiets Ratingen zur nachhaltigen Reduzierung der Rattenpopulation in festgestellten Befallsschwerpunkten sowie zur fortlaufenden Ermittlung von Befallslagen auf Grundlage von Monitoring und Meldungen aus der Bürgerschaft. Die Leistung umfasst: • die Durchführung eines begleitenden Monitorings mittels wirkstofffreier Köder • die Auswertung und Dokumentation der Monitoring-Ergebnisse • die Festlegung der zu behandelnden Schächte auf Grundlage der festgestellten Befallsschwerpunkte, • die Beköderung ausschließlich in wassergeschützten Kanalköderstation • die regelmäßige Kontrolle, Umsetzung, Nachbelegung und Entnahme der Systeme • die vollständige Dokumentation der Maßnahmen Eine flächendeckende, befallsunabhängige oder dauerhafte Auslegung von Wirkstoffködern in allen Schachtbauwerken ist nicht geschuldet. Die Bekämpfung erfolgt ausschließlich befallsbezogen auf Grundlage der laufenden Monitoring- und Kontrollergebnisse oder Meldungen aus der Bürgerschaft. Die Rattenbekämpfung wird zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung durchgeführt und soll im Stadtgebiet koordiniert und systematisch erfolgen. Die Stadt hat rund 93.000 Einwohner auf ca. 88,7 Quadratkilometern Fläche. Das Kanalisationssystem der Stadt Ratingen hat derzeit eine Länge von ca. 432 km und umfasst insgesamt ca. 8.700 Stück Einstiegsschächte. Die kanalbezogene Rattenbekämpfung bezieht sich auf: • Schmutzwasserkanal 142,6 km, Einstiegsschächte ca. 4.400 Stück • Mischwasserkanal 146,2 km, Einstiegsschächte ca. 4.300 Stück Es soll eine Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern) der Schmutz- und Mischwasserkanäle in den bisher bekannten Befallsschwerpunkten erfolgen. Zudem soll die Bekämpfung anlassbezogen auch oberirdisch (insbesondere öffentliche Anlagen und Grünflächen) erfolgen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengenangaben beziehen sich auf die voraussichtliche jährliche Anzahl der Vorgänge der kanalbezogenen unterirdischen Rattenbekämpfung: Ziel ist eine spürbare Dezimierung des Rattenaufkommens sowie eine aussagefähige Dokumentation der Erfolgskontrollen, insbesondere der Darstellung der Befallsschwerpunkte (u.a. mittels graphischer Darstellung in den zur Verfügung gestellten Karten der Städte). Die Stadt Ratingen strebt eine einheitliche und systematische Rattenbekämpfung und den Einsatz nach Stand der Technik und unter Minimierung des Biozideinsatzes gem. Art. 17, 19 EU‑Biozid‑VO in allen Stadtgebieten an. Alle Maßnahmen sind gemäß Art. 17 und Art. 19 der EU‑Biozid‑Verordnung (EU) Nr. 528/2012 unter Einsatzminimierung, Vorrang nicht-chemischer Methoden und unter Beachtung der Umweltexposition durchzuführen. Die oberirdische Rattenbekämpfung erfolgt anlassbezogen. Eine Anlassbezogenheit liegt vor, wenn sich das zuständige Amt/Abteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer wendet und diesen zur oberirdischen Rattenbekämpfung auffordert. Von der oberirdischen Rattenbekämpfung werden folgende Flächen erfasst: Grünanlagen, sonstige öffentlichen Anlagen und städtische Liegenschaften. Zu den öffentlichen Anlagen und Grünflächen zählen insbesondere Straßen, Wege, Fußgängerzonen, Plätze, städtische Gebäude und dazugehörige Grünflächen, städtische Spielplätze und Bolzplätze/Sportanlagen, städtische Grünanlagen, Brücken, Böschungen, Rinnen, Gräben, Unterführungen, Treppenanlagen, Rampen, usw. Auch werden städtische Liegenschaften wie insbesondere Schul- und Verwaltungsgebäude, Feuerwehrgerätehäuser und Friedhöfe erfasst. Private Einrichtungen, Anlagen oder Grundstücke werden nicht von dieser Ausschreibung erfasst.

Zeitplan

Veröffentlichung
01.06.26
Fragenfrist
25.06.26
Abgabefrist
01.07.26
Öffnung
01.07.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
1 €
Erfüllungsort
Düsseldorf, Deutschland
E-Mail
stadt@ratingen.de
Telefon
021025500
Website
www.stadt-ratingen.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Formular 09.1 - 124 Eigenerklärung zur Eignung LD 2. Formular 09.2 - 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe 3. Formular 09.6 - Eigenerklärung csx 59 Informationen zum Bieter 4. Formular 09.7 - 523 EU-Eigenerklärung_Sanktionen 7. Formular 09.10 - Eigenerklärung zur Personalqualifikation Eigenerklärung, dass Mitarbeiter die für die ausgeschriebenen Tätigkeiten eingesetzt werden sollen über folgende Personalqualifikationen und Eignungen verfügt

    • a) In jedem 2er Team muss ein sachkundiger Schädlingsbekämpfer eingesetzt werden. Als sachkundiger Schädlingsbekämpfer gelten:
    • • IHK geprüfte Schädlingsbekämpfer
    • • Sachkundige nach Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 523 Sachkunde im Gesundheits-, und Vorratsschutz
    • • Sachkundige Anwender gemäß Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffverordnung (Schädlingsbekämpfer)
    • • als gleichwertig anerkannte Prüfung/Ausbildung nach GefStoffV.
    • • Der Sachkundenachweis muss die ordnungsgemäße Anwendung von Biozidprodukten der Produktart PT14 gemäß EU‑Biozid‑VO (EU) 528/2012 umfassen.
    • Eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) gilt nicht als Sachkundenachweis.
    • Die Gleichwertigkeit eines im Ausland ausgestellten Sachkundenachweises mit einem deutschen Nachweis, ist durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der im Einzelfall zuständigen Institution zu belegen.
    • b) Eigenerklärung, dass das ausführende Personal gemäß RSA 21 (oder vergleichbar) geschult ist und über ein gültiges Zertifikat verfügen.
    • 8. Formular 09.11 - Eigenerklärung DIN EN 16636
    • Eigenerklärung zum Nachweis nach DIN EN 16636 Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen (oder vergleichbar). Der AN ist nach DIN EN 16636 (Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen) zertifiziert oder verfügt über einen vergleichbaren Nachweis.
    • 9. Formular 09.12 - Eigenerklärung Verw. Prod. nach EU-Biozid-VO
    • Eigenerklärung: Es dürfen ausschließlich Biozidprodukte verwendet werden, die zum Zeitpunkt der Anwendung in der Unionsliste nach Art. 9 EU‑Biozid‑VO zugelassen sind. Die im Dokument genannten Wirkstoffe sind nur anzuwenden, sofern deren Zulassung aktiv ist.
    • 10. Formular 09.13 - Eigenerklärung Köderboxen
    • Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer stets mindestens 150 Köderboxen, die den Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen, für diesen Auftrag bevorratet.
  • 5. Formular 09.8 - Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 2 Millionen EUR bei Personenschäden und 2 Millionen EUR bei Sachschäden inklusive Tätigkeits- und Allmählichkeitsschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Die Versicherungssummen müssen mindestens 3-fach maximiert sein. Der Versicherungsvertrag darf Vertragsklauseln des nachfolgenden Inhalts nicht enthalten

    • o Versicherungsausschluss für Schäden am behandelten Gut,
    • o Versicherungsausschluss bei Außerachtlassung von Gebrauchsanweisungen und behördlichen Vorschriften.
  • 6. Formular 09.9 – Referenzvordruck Vorlage von mindestens 2 Referenzen

    • Zur Feststellung der Eignung, in Hinsicht auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, werden mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen gefordert (vergleichbar = technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf).
    • Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen:
    • o Mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen.
    • o Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung im Bereich der unterirdischen kanalbezogenen Rattenbekämpfung vergleichbar sind. Die kanalbezogene Rattenbekämpfung hat die Kanalbelegung und oberirdische Rattenbekämpfungsmaßnahmen zu umfassen.
    • o Die Leistung wurde innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, zzgl. des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach- und fachgerecht, sowie mangelfrei (keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleistung) erbracht. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Abschluss des jeweiligen Projektes.
    • o Die Leistung muss über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren in einer Stadt / Kommune / Gemeinde mit mindestens 50.000 Einwohnern erbracht worden sein. Es dürfen auch laufende Projekte eingereicht werden, solange die Leistung seit min. 2 Jahren erbracht wurde.
    • Es werden nur Referenzen anerkannt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
  • 11. Gewerbeanmeldung, Aktueller Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handwerkskammer

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Der Vertrag kommt mit demjenigen Bieter zustande, der das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.
    • Das einzige Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis.
    • Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet:
    • P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf287 KB24 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage56 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB16 Seiten
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