Zuschlag erteilt am 24. März 2026
Veröffentlichung 16.07.25 | Teilnahmefrist 14.08.25 |
Eignungskriterien
- Erklärung für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen (§ 73 Abs. 3 VgV). - Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach GWB: Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen oder diese nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder § 126 GWB (Zeitablauf) nicht mehr relevant sind.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer.
Die Bewerber müssen ihre Erfahrung mit den Planungsleistungen durch bis zu 3 Referenzen vergleichbarer Projekte nachweisen (mindestens eine Referenz erforderlich, Ausschlusskriterium). (Nachweis: Eigenerklärung anhand der Referenzblätter) Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen. Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2005 oder später erfolgt ist. Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet: - Erbrachte Leistungsphasen, - Größenordnung der gesamten Baumaßnahme, - Erbrachte Leistungen denkmalgeschützten Gebäuden, - Erbrachte Leistungen zu Museumsbauten, - Untersützung bei Fördermittelantrag, - Vorlage Referenzschreiben - Anzahl der Referenzen (maximal 3).
- Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für die entsprechende Dienstleistung sowie Gesamthonorarumsatz des Bewerbers (netto). Alle Erklärungen und Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu machen bzw. zu führen. (Nachweis: Eigenerklärung)
Es wird zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (m/w/d) oder "Beratender Ingenieur" (m/w/d) zu tragen. Ebenfalls zugelassen werden staatlich geprüfte Elektrotechniker (m/w/d) mit einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren. Bewerber (m/w/d) mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen (Nachweis: Vorlage einer Urkunde).
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