Veröffentlichung 22.09.25 | Fragenfrist 15.10.25 | Teilnahmefrist 23.10.25 |
Eignungskriterien
Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften.
Erlaubnis zur Berufsausübung: Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1. Fachanwalt für Vergaberecht Für den Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter wird als Berufsqualifikation der Beruf als Rechtsanwalt mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Vergaberecht gefordert. Nachzuweisen ist, dass der als Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter vorgesehene Rechtsanwalt seit mindestens einem Jahr ununterbrochen die Bezeichnung Fachanwalt für Vergaberecht führen darf. Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweise für jeden für die Bearbeitung vorgesehenen Berufsträger bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dieser Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise ist bzw. sind als Anlage D.6 Befähigung zur Berufsausübung_FA_VR zu benennen und einzureichen. 2.2. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Für den Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter wird als Berufsqualifikation der Beruf als Rechtsanwalt mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gefordert. Nachzuweisen ist, dass der als Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter vorgesehene Rechtsanwalt seit mindestens einem Jahr ununterbrochen die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht führen darf. Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweise für jeden für die Bearbeitung vorgesehenen Berufsträger bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dieser Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise ist bzw. sind als Anlage D.6 Befähigung zur Berufsausübung_FA_BAR zu benennen und einzureichen.
Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.
3.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Brutto-Mindestjahresumsatz in Höhe von 250.000 EUR erwirtschaftet haben und diesen nachweisen. Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes sowie des tätigkeitsspezifischen Mindestumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.
Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 2.500.000 EUR, sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mindestens 1.000.000 EUR, je Schadensfall zweifach maximiert. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Als Nachweis im Sinne des § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV werden insbesondere anerkannt eine Kopie einer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültigen Versicherungspolice/-vertrages bzw. eine mindestens textförmige Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung sowie der vorbeschriebenen Mindestanforderungen. Der Auftraggeber anerkennt ebenso andere geeignete Nachweise. Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen hinsichtlich wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe) ist ein solcher vom Eignungsleihgeber ebenso bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen.
Zuschlagskriterien
Preis: Für die Wertung des Honorarangebotes wird die Gesamtsumme des anzugebenden Honorars ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird.
Organisation und Erfahrung des Projektteams: -Einschlägige Berufserfahrung des Projektleiters (15 %) -Einschlägige Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (15 %) -Personaleinsatzplanung (z. B. Umgang mit Verfügbarkeitsrisiken) (5 %)
Lösungsskizze: -Gestaltung der Verfahrensbegleitung (15 %) -Gestaltung der Vertragserstellung (15 %)
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