Frist abgelaufen

Stadt Viersen: Bau Schulmensen, Los 2: Projektsteuerung

Die Angebotsfrist ist am 23. Oktober 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 17. Februar 2026

  • assmann GmbH, Dortmund
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
22.09.2025
Angebotsfrist
Nach aktueller Gesetzeslage besteht für alle Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grund-schulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Um dies gewährleisten zu können, sind auch an den neun ausgesuchten Schulen erhebliche zusätzliche Räume zu schaffen und adäquate Bedingungen für die Übermittagsbetreuung vorzusehen, wozu auch Küchen und Mensen gehören. Im Detail wird auf die öffentliche Sitzungsvorlage der Stadt Viersen 2022/3266/FB50/II vom 31.03.2022 verwiesen. Vor diesem Hintergrund sind in der Stadt Viersen im Jahr 2022 neun ausgesuchte Schulen begangen worden, mit dem Ziel, in einer "Phase Null" mit den Schulleitungen einfache, funktionale und (wegen der Vielzahl der sich parallel stellenden Herausforderungen) finanziell zu-gleich auch "machbare" und "kluge" Antworten auf die sich stellenden Raumprobleme zu fin-den. Angedacht ist, mit großen Lösungen wie Mensen usw. erhebliches neues Potenzial zur Neuorganisation zu schaffen. Die heutigen Mensen und Küchen, die für eine Zeit lang tragend waren und deren Flächen in ihrer Dimension heute jedoch überholt sind, können dann anderen Zwecken wie großen Klassen, Büros oder Besprechungsräumen zugeführt werden. An allen neun Schulen ist der Bau neuer Mensen geplant (eine weitere Mensa am Standort Körnerschule soll Teil eines Erweiterungsbaus werden). Diese sind in der "Phase Null" zwischen 150 und 300 m² groß. In der Ausgangsvariante ist an jedem der Standorte zudem eine Küche von 75 m² vorgesehen (53 m² an Grundschule P-Weyers). Für die Körnerschule ist ein Komplettneubau eines Ersatzgebäudes vorgesehen, welcher auch eine Mensa enthalten soll, weshalb dieser Standort im Zusammenhang mit einer möglichen gemeinsamen Planung und Errichtung der Schulmensen außer Betracht. Die wirtschaftliche und vergaberechtliche Betrachtung zur gemeinsamen Planung und Bau von Schulmensen betrifft mithin acht Schulstandorte. Um die zu wartende und vorzuhaltende Technik möglichst überschaubar zu halten, ist der Stadt Viersen sehr an einer "Systemgleichheit" gelegen, weshalb individuelle Ausstattungen vor allem der Küchen vermieden werden sollen. Identische Ausstattungen der Küchen werden auch einen möglichst flexiblen und standortübergreifenden Einsatz von Personal erleichtern und identische hygienische Grundvoraussetzungen sicherstellen. Identische Ausstattungen der Mensen (Stühle, Tische) bieten aus Sicht der Stadt Viersen Vorteile bei der Ersatzbevorratung und der Möglichkeit des Austausches unter den Standorten bzw. der Aufstockung/Kombination der an einem Standort vorhandenen Ausstattung mit derer der anderen Standorte.

Zeitplan

Veröffentlichung
22.09.25
Fragenfrist
15.10.25
Teilnahmefrist
23.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Viersen, Deutschland
E-Mail
vergabeverfahren@abante.de
Telefon
+49 341238203-00
Website
https://www.viersen.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften.

  • Erlaubnis zur Berufsausübung

    • wirtschaftlich-technischer Berater (Projektsteuerer) Für den Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65)
    • auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 67 Abs. 3 bis 5 BauO NRW wird ausdrücklich hingewiesen
    • - bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65)
    • auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen
    • - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
  • Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.

  • Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.

  • 3.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Brutto-Mindestjahresumsatz in Höhe von 500.000 EUR erwirtschaftet haben und diesen nachweisen. Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes sowie des tätigkeitsspezifischen Mindestumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.

  • Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 2.500.000 EUR, sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mindestens 1.000.000 EUR, je Schadensfall zweifach maximiert. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Als Nachweis im Sinne des § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV werden insbesondere anerkannt eine Kopie einer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültigen Versicherungspolice/-vertrages bzw. eine mindestens textförmige Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung sowie der vorbeschriebenen Mindestanforderungen. Der Auftraggeber anerkennt ebenso andere geeignete Nachweise. Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen hinsichtlich wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe) ist ein solcher vom Eignungsleihgeber ebenso bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Für die Wertung des Honorarangebotes wird die Gesamtsumme des anzugebenden Honorars ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird.

  • Organisation und Erfahrung des Projektteams: -Einschlägige Berufserfahrung des Projektleiters (10 %) -Einschlägige Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (10 %) -Personaleinsatzplanung (z. B. Umgang mit Verfügbarkeitsrisiken) (5 %)

  • Lösungsskizze: -Projektorganisation, Projektziele, Planung der Planung, Kosten- und Terminmanagement (15 %) -Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Nachhaltigkeitsaspekte (15 %) -Beratung des Auftraggebers, Einbindung von Auftraggeber-Personal in Projektstruktur, Fördermittel, Zusammenarbeit mit juristischen Beratern (5 %) -Plausibilisierung der vorliegenden Gutachten und Studien, Umsetzbarkeit, Handlungsoptionen (5 %)

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB24 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB8 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB16 Seiten
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