Veröffentlichung 26.06.26 | Fragenfrist 24.07.26 | Abgabefrist 03.08.26 | Öffnung 03.08.26 | Vertragsbeginn 20.01.27 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus vergleichbaren Leistungen). Jahresumsatz aus der Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme elektrotechnischer Anlagen der Energieversorgung mindestens 1,2 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2023-2025
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssummen von jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umweltschäden) je Schadensfall.
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge aus den letzten fünf Jahren (gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist) vorzulegen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, die mindestens folgende Leistungsbestandteile umfassen: - Lieferung und Errichtung der elektrotechnischen Ausrüstung einer Energiezentrale / Energieverteilung (Mittelspannungs- und Nie-derspannungsebene), - inkl. Montage/Anschluss, Inbetriebnahme, - mit einer installierten Transformatorleistung von mindestens 1.000 kVA.
Angabe (Eigenerklärung) und Nachweis über das Vorliegen von aktuell gültigen Qualifikationen und Zertifizierungen. Im Falle des Einsatzes von Nachunter-nehmen sind die Nachweise für die jeweiligen Leistungsbereiche auch für die einzusetzenden Nachunternehmen vorzulegen. Es sind folgende aktuell gültige Nachweise vorzulegen: - Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig): Nachweis durch ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C03).
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach leitendem/aufsichtführendem Personal im Bereich Elektrotechnik (Ingenieure, Techniker, Meister bzw. verantwortliche Elektrofachkräfte), Elektrofachkräften (Gesellen/Monteure) sowie kaufmännischen und sonstigen technischen Mitarbeitern.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Der Auftraggeber wird das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB alleine nach dem Angebotspreis gemäß des vom Bieter ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (Anlage C01) ermitteln. Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit der geringsten Angebots-Nettosumme.
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