Veröffentlichung 26.06.26 | Fragenfrist 24.07.26 | Abgabefrist 03.08.26 | Öffnung 03.08.26 | Vertragsbeginn 20.01.27 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus vergleichbaren Leistungen). Jahresumsatz aus der Lieferung und Installation von Netzersatzanlagen/Stromerzeugungsanlagen mindestens 500.000 EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2023-2025.
Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssummen von jeweils mindestens 3,0 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umweltschäden) je Schadensfall.
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge aus den letzten fünf Jahren (gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist) vorzulegen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge, die mindestens folgende Leistungsbestandteile umfassen: - Lieferung und Errichtung einer Netzersatzanlage als stationäres oder Container-Aggregat (Dieselmotor), - inkl. Montage/Anschluss, Inbetriebnahme, - mit einer Scheinleistung von mindestens 1.000 kVA. Mindestens eine im Übrigen vergleichbare Referenz muss überdies die Errichtung/Installation einer Netzersatzanlage in einem Trinkwasserschutzgebiet in Schutzzone II oder Schutzzone III (IIIA/IIIB) betreffen.
Angabe (Eigenerklärung) und Nachweis über das Vorliegen von aktuell gültigen Qualifikationen und Zertifizierungen. Es sind folgende aktuell gültige Nachweise vorzulegen: - Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig): Nachweis durch ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C03).
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Der Auftraggeber wird das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 127 GWB alleine nach dem Angebotspreis gemäß des vom Bieter ausgefüllten Leistungsverzeichnisses (Anlage C01) ermitteln. Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit der geringsten Angebots-Nettosumme.
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