Veröffentlichung 11.06.26 |
Zuschlagskriterien
Qualität des Projektteams: Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Stadtwerke Meppen sowie der Stadt Meppen. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 150 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine: Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Stadtwerke Meppen sowie der Stadt Meppen. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 150 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Projekteinschätzung und Herangehensweise: Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf die bauabschnittsweise Umsetzung im laufenden Betrieb und den örtlichen Bedingungen 20 % Vorstellung eines (groben) Rahmenterminplans mit Darstellung der Leistungsphasen, Bauabschnitte und Meilensteine unter Beachtung der Frist der Kommunalrichtlinie (Förderbedingung) 15 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Stadtwerke Meppen sowie der Stadt Meppen. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 150 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Honorarangebot: Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die gesamten Generalplanungsleistungen auf Grundlage des beigefügten Entwurfs eines Generalplanervertrages mit Darstellung der Berechnungsgrundlagen abzugeben. In dem Honorarangebot sind auch die in dem Vertrag benannten Besonderen/Zusätzlichen Leistungen zu berücksichtigen. Die Besonderen/Zusätzlichen Leistungen sind grundsätzlich als Pauschale anzubieten. Ist dem Bieter eine Kalkulation als Pauschale nicht möglich, kann er die Leistung nach Aufwand anbieten, hat diese aber mit einem geschätzten Aufwand anhand seiner Erfahrungen zu hinterlegen. Im Rahmen der finalen Angebotsabgabe erfolgt dann ggf. eine Vorgabe der Stundensätze. Die Besonderen/Zusätzlichen Leistungen, die bereits nach dem Vertrag nach Aufwand vergütet werden, brauchen nicht angeboten oder kalkuliert werden. Hier erfolgt eine Vergütung nach Aufwand nach den angebotenen Stundensätzen. Soweit aus Sicht des Bieters bereits zu diesem Zeitpunkt weitere Besondere/Zusätzliche Leistungen erforderlich/absehbar sind, sind diese mit ins Angebot aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Honorarangebote durch die Bieter zu erstellen sind und zunächst keine weiteren Vorgaben erfolgen. Nach Vorliegen der Angebote erfolgt durch den Auftraggeber eine Gegenüberstellung der Angebote. Sofern bei bestimmten Positionen, die Angebote nicht vergleichbar sind, werden diese im Rahmen des Präsentationstermins besprochen. Im Rahmen einer finalen Angebotsphase werden die Bieter dann aufgefordert, letztverbindliche Honorarangebote auf Grundlage eines Honorarpreisblatts des Auftraggebers einzureichen. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
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