Stadtwerke Meppen - Teilerneuerung und Erweiterung Kläranlage Meppen - Generalplanungsleistungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.06.2026
Angebotsfrist
Die Stadtwerke Meppen betreiben die Kläranlage (KA) Meppen mit einer Ausbaugröße von 40.000 Einwohnerwerten (EW). Bis 1990 wurde die Kläranlage mit einem sogenannten Tropfkörperverfahren betrieben. Ab 1990 wurde die Kläranlage erneuert und an die gestiegenen Reinigungsanforderungen (Nährstoffelimination) angepasst. Zur Abwasserreinigung stehen eine mechanische und eine biologische Reinigungsstufe zur Verfügung. In der mechanischen Reinigungsstufe werden mit Rechen und Sandfang Feststoffe aus dem Abwasser abgeschieden. Die biologische Reinigung erfolgt im Belebungsverfahren. Zur weitergehenden Phosphatelimination wird das Fällmittel Eisen-III-Chlorid-Sulfat zugegeben. Das gereinigte Abwasser fließt über den Vorfluter, die Nordradde, in die Ems. Der bei der Abwasserreinigung anfallende Klärschlamm wird in der Belebungsanlage aerob stabilisiert und bis in das Jahr 2024 auf die etwa vier Kilometer entfernten Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Seit dem Jahr 2024 wird der aerob stabilisierte Klärschlamm überwiegend mobil entwässert und anschließend thermisch oder je nach Möglichkeit landwirtschaftlich verwertet. Ein Teil des Schlammes wird weiterhin auf die Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Aufgrund der stetig steigenden Energiepreise sowie dem sich abzeichnendem Ende der Vererdungsbeetelebensdauer wurde seitens der Stadtwerke Meppen geprüft, wie auch zukünftig die Wirtschaftlichkeit der Abwasserreinigung und der Klärschlammbehandlung der Stadt Meppen gewährleistet werden kann. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass nach der EU-Kommunalabwasserrichtlinie bis 2045 eine 100%ige Energieneutralität für Kläranlagen gefordert wird. Als Ergebnis der Prüfung wurde die Errichtung eines Faulturms inkl. BHKW als mögliche Lösung festgehalten. Um die Ergebnisse noch inhaltlich zu vertiefen und um eine perspektivische Förderung der zukünftigen Baumaßnahmen zu erhalten, haben die Stadtwerke Meppen eine Machbarkeitsstudie nach 4.1.6 der Kommunalrichtlinie (KRL) durch das Planungsbüro PFI aus Hannover erstellen lassen. Dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie entsprechend werden hiermit die Planungsleistungen für folgende Maßnahmen auf der Kläranlage ausgeschrieben: - Austausch der zwei Transformatoren - Austausch der Sandfanggebläse (zwei Ringkolbenverdichter) - Erneuerung des Belüftungssystems der biologischen Reinigungsstufe (Gebläse inkl. EMSR-Technik, Druckluftleitungen, Plattenmembranbelüfter etc.) - Neubau einer Photovoltaikanlage auf verschiedenen Flächen des Kläranlagengeländes (siehe Machbarkeitsstudie) mit einer Gesamtleistung von ca. 420 kWp - Neubau einer Schlammentwässerung (Zentrifuge oder Schneckenpresse, Schlammstapel- und Verladesilo etc.) - Neubau einer Schlammfaulung (Vorklärbecken, Primärschlammpumpwerk, Faulturm, Gasspeicher, BHKW, Klärgasfackel, Maschinengebäude zur Schlammbehandlung und Gasverwertung inkl. Einrichtung (ÜS-Schlammeindickung, Polymerdosierstation, Wärmetauscher für den Heizkreislauf, Gasaufbereitungssystem etc.) - Annahmestelle für Klärschlamm von der Kläranlage Rühle Die vorgenannten Maßnahmen sollen so geplant werden, dass auf dem bestehenden Kläranlagengelände weiterhin ausreichend Platz bleibt für Kapazitätserhöhungen sowie Verfahrenserweiterungen; wie bspw. dem Bau einer vierten Reinigungsstufe. Die vorgenannte Machbarkeitsstudie soll dabei als grobe Orientierung der Planungsleistungen dienen. Weiterhin soll im Rahmen der hiermit ausgeschriebenen Planungsleistungen sichergestellt werden, dass die Qualitätsanforderungen weiterhin erfüllt werden bzw. nach Möglichkeit mehr als erfüllt werden. In diesem Zuge sind verschiedene Varianten und Kosten-Nutzen-Analysen für die Ausführungsvarianten der verschiedenen zu planenden Maßnahmen zu erstellen. Wenn für die Auslegung der neuen Schlammentwässerung oder der Schlammfaulung beispielsweise Schlammversuche etc. nötig sind, dann ist dies auch Bestandteil der Planungsleistungen. Während der Planungsphase ist ebenfalls zu beachten, dass Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die geplanten Maßnahmen nach den geltenden Richtlinien und Gesetzen möglichst eliminiert werden bzw. so gering wie möglich ausfallen. Mit der Teilerneuerung und Erweiterung der Kläranlage soll eine langfristige Prozessstabilität und dauerhaft gesicherte Abwasserreinigung realisiert werden. Das Ziel ist die Reinigung des Abwassers unter zukünftigen Reinigungsanforderungen bzw. Parametervorgaben bei gleichzeitig wirtschaftlich optimalem Betrieb zu gewährleisten. Verschiedene Varianten sind hinsichtlich Optimierungs- und Einsparpotentiale zu erarbeiten und vorzustellen. Das DWA-Regelwerk ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen zur Abwasserreinigung maßgeblich zu berücksichtigen. Die Gesamtbaukosten liegen lt. Studie bei brutto 15,0 Mio. EUR (KG 200 bis 700). Eine Fertigstellung und Aufnahme des Probebetriebs werden bis Ende 2031 angestrebt. Förderung: Die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI werden seitens der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert. Der dazugehörige Zuwendungsbescheid liegt den Stadtwerken Meppen bereits vor und beinhaltet den Bewilligungszeitraum von einem Jahr ab Anzeige des Vorhabenbeginns. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer ab Beginn der Leistungsphase 3 nach HOAI genau ein Jahr Zeit hat die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI fertigzustellen. Daneben wird zusätzlich auf die Fördermittelbeantragung basierend auf der hier mit ausgeschriebenen Planung ergebenen Baumaßnahmen hingewiesen. Insbesondere wird seitens der Stadtwerke Meppen eine Förderung der Baumaßnahmen nach der Kommunalrichtlinie beabsichtigt. Der Auftragnehmer wird hiermit verpflichtet, seinen zeitlichen Ablauf der Planungen so zu optimieren, dass der Fördermittelantrag für die späteren förderbaren Baumaßnahmen bis spätestens 31.12.2027 (LP 3 ist bis 30.09.2027 zu beenden) der ZUG in Berlin in Papierform vorliegt.

Zeitplan

Veröffentlichung
11.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
1.619.564 €
Erfüllungsort
Meppen, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Telefon
051122007423

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Qualität des Projektteams: Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Stadtwerke Meppen sowie der Stadt Meppen. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 150 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine: Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Stadtwerke Meppen sowie der Stadt Meppen. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 150 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Projekteinschätzung und Herangehensweise: Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf die bauabschnittsweise Umsetzung im laufenden Betrieb und den örtlichen Bedingungen 20 % Vorstellung eines (groben) Rahmenterminplans mit Darstellung der Leistungsphasen, Bauabschnitte und Meilensteine unter Beachtung der Frist der Kommunalrichtlinie (Förderbedingung) 15 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise PowerPoint und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut 5 Punkte - gut 4 Punkte - befriedigend 3 Punkte - ausreichend 2 Punkte - mangelhaft 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern der Stadtwerke Meppen sowie der Stadt Meppen. Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 150 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Honorarangebot: Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die gesamten Generalplanungsleistungen auf Grundlage des beigefügten Entwurfs eines Generalplanervertrages mit Darstellung der Berechnungsgrundlagen abzugeben. In dem Honorarangebot sind auch die in dem Vertrag benannten Besonderen/Zusätzlichen Leistungen zu berücksichtigen. Die Besonderen/Zusätzlichen Leistungen sind grundsätzlich als Pauschale anzubieten. Ist dem Bieter eine Kalkulation als Pauschale nicht möglich, kann er die Leistung nach Aufwand anbieten, hat diese aber mit einem geschätzten Aufwand anhand seiner Erfahrungen zu hinterlegen. Im Rahmen der finalen Angebotsabgabe erfolgt dann ggf. eine Vorgabe der Stundensätze. Die Besonderen/Zusätzlichen Leistungen, die bereits nach dem Vertrag nach Aufwand vergütet werden, brauchen nicht angeboten oder kalkuliert werden. Hier erfolgt eine Vergütung nach Aufwand nach den angebotenen Stundensätzen. Soweit aus Sicht des Bieters bereits zu diesem Zeitpunkt weitere Besondere/Zusätzliche Leistungen erforderlich/absehbar sind, sind diese mit ins Angebot aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Honorarangebote durch die Bieter zu erstellen sind und zunächst keine weiteren Vorgaben erfolgen. Nach Vorliegen der Angebote erfolgt durch den Auftraggeber eine Gegenüberstellung der Angebote. Sofern bei bestimmten Positionen, die Angebote nicht vergleichbar sind, werden diese im Rahmen des Präsentationstermins besprochen. Im Rahmen einer finalen Angebotsphase werden die Bieter dann aufgefordert, letztverbindliche Honorarangebote auf Grundlage eines Honorarpreisblatts des Auftraggebers einzureichen. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB8 Seiten
Eigenerklärung203 KB16 Seiten
Eignungskriterien89 KB32 Seiten
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