Veröffentlichung 03.06.24 | Abgabefrist 16.07.24 | Öffnung 16.07.24 |
Eignungskriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Nachweisen gemäß § 6b EU VOB/A sowie der Vorlage von Referenzen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Maßnahme vergleichbar sind, mit mindestens den im Formblatt Eigenerklärung Eignung aufgeführten Angaben, nachzuweisen. Diese Nachweise können als Eigenerklärung erbracht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt Eigenerklärung Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Neben der Eigenerklärung zur Eignung bzw. der Präqualifizierungsbescheinigung sind noch folgende Unterlagen vorzulegen
- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6a und § 6b VOB/A EU, insbesondere mindestens 3 Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten/Projektinhalte inkl. Angaben zu Umfang in den vergangenen 5 Jahren.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Nachweisen gemäß § 6b EU VOB/A sowie der Vorlage von Referenzen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Maßnahme vergleichbar sind, mit mindestens den im Formblatt Eigenerklärung Eignung aufgeführten Angaben, nachzuweisen. Diese Nachweise können als Eigenerklärung erbracht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt Eigenerklärung Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Nachweisen gemäß § 6b EU VOB/A sowie der Vorlage von Referenzen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Maßnahme vergleichbar sind, mit mindestens den im Formblatt Eigenerklärung Eignung aufgeführten Angaben, nachzuweisen. Diese Nachweise können als Eigenerklärung erbracht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt Eigenerklärung Eignung angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt Eigenerklärung Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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