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Stahlbauarbeiten II

Auftraggeber
Veröffentlicht
13.08.2026
Angebotsfrist
15.09.2026
Der Landkreis Nienburg/Weser plant den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Gewerbegebiet des Ortes Lemke, Gemeinde Marklohe. Es handelt sich um einen Ersatzneubau für die bestehende FTZ in der Verdener Landstraße in Nienburg. Das Raumprogramm umfasst ca. 8.200 m² Nutzflächen, sowie ca. 9.140 m² Außenbereiche –Bewegungs- und Übungsflächen. Hierzu steht ein ca. 3,4 ha großes Baufeld zur Verfügung. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen: Bei den Gebäudeteilen handelt es sich um einen Feuerwehrübungsturm. Stützen Träger HEB 200 bis 300 ca.: 23 t. Stützen Träger HEA 200 bis 400 ca.: 13,5 t. Stützen Träger UPE 180; 220 ca.: 8,5 t. Kopfplatten Rechteckrohre Verbindungselemente usw. ca. 3,4 t. Gitterroste in unterschiedlichen Abmessungen ca. 175 m2. Treppenanlage 18 St Treppenläufe mit U-Wangen und Gitterroststufen/Podeste inkl. Treppengeländer. Steigleiter: 1 Stück.

Zeitplan

Veröffentlichung
13.08.26
Fragenfrist
04.09.26
Abgabefrist
15.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
485.062 €
Erfüllungsort
Nienburg, Deutschland
E-Mail
vergabe@kreis-ni.de
Telefon
+49 50219677915
Website
https://www.lk-nienburg.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Sofern das Bieterunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, genügt die Angabe der PQ-Nummer. Sollte sich die Präqualifikation nicht auf alle ausgeschriebenen Leistungsbereiche erstrecken, ist für die von der Präqualifikation nicht abdeckten Leistungsbereiche ebenfalls eine Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 bzw. eine EEE abzugeben. Sich hierauf beziehende Bestätigungen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Nicht präqualifizierte Bieterunternehmen haben als vorläufigen Eignungsnachweis das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. die EEE mit dem Angebot einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieterunternehmens in die engere Wahl, sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Werden Nachunternehmen benannt, gelten die Anforderungen entsprechend. Sofern das Unternehmen nicht zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet ist, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung über die geleisteten gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge - d.h. von den Krankenkassen beizubringen.

  • Eigenerklärung über einen jahresdurchschnittlichen Gesamtumsatz (gemittelt) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 800.000 EUR brutto.

Zuschlagskriterien

  • Preis

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