Veröffentlichung 13.08.26 | Fragenfrist 04.09.26 | Abgabefrist 15.09.26 |
Eignungskriterien
Sofern das Bieterunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, genügt die Angabe der PQ-Nummer. Sollte sich die Präqualifikation nicht auf alle ausgeschriebenen Leistungsbereiche erstrecken, ist für die von der Präqualifikation nicht abdeckten Leistungsbereiche ebenfalls eine Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 bzw. eine EEE abzugeben. Sich hierauf beziehende Bestätigungen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Nicht präqualifizierte Bieterunternehmen haben als vorläufigen Eignungsnachweis das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. die EEE mit dem Angebot einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieterunternehmens in die engere Wahl, sind die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Werden Nachunternehmen benannt, gelten die Anforderungen entsprechend. Sofern das Unternehmen nicht zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft verpflichtet ist, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung über die geleisteten gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge - d.h. von den Krankenkassen beizubringen.
Eigenerklärung über einen jahresdurchschnittlichen Gesamtumsatz (gemittelt) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 800.000 EUR brutto.
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