Frist abgelaufen

Standortkonzentration Stedum

Der Auftraggeber ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Landkreis Peine. Er plant, seine Leistungen am Standort Stedum (Abfallentsorgungszentrum – AEZ) zusammenzufassen. Ziel der Standortkonzentration ist die Vermeidung von Leerfahrten, die Bündelung von Kapazitäten und die daraus hervorgehende sowie die allgemeine wirtschaftliche und ökologische Optimierung der Tätigkeiten des Auftraggebers.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.01.26
Teilnahmefrist
16.02.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
1.000.000 €
Erfüllungsort
Peine, Deutschland
Vertragslaufzeit
36 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
lindenberg@ab-peine.de
Telefon
+49 5171779116
Website
https://www.ab-peine.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Eignungskriterium Kammermitgliedschaft / Bauvorlageberechtigung.
    • Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung einen geeigneten Nachweis zur Überprüfung seiner Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreichen. Der Bewerber muss jedenfalls zur Bauvorlage berechtigt sein.
    • Bei Bietergemeinschaften gilt: Es reicht aus, wenn ein Mitglied innerhalb der ARGE den Nachweis erbringt. Der Nachweis kann auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
    • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zu machen, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal. Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) von 14 dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern, ggf. inklusive Büroinhaber und dauerhaft eingebundenen freien Mitarbeitern.
    • Bei Bewerbergemeinschaften kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden. Selbiges gilt für eine Eignungsleihe, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
  • Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Eigenerklärung über seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorlegen. Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von durchschnittlich 5 Mio. € netto. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz verteilt auf die letzten drei Jahre reicht aus, um die geforderte Mindestbedingung zu erfüllen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt

    • Jeder Objektplaner innerhalb der ARGE muss die Umsatzanforderung von 5 Mio. € netto erfüllen
    • eine Addition der Umsätze ist ausgeschlossen. Andere ARGE-Mitglieder, die keine Objektplaner sind, müssen jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 2 Mio. € nachweisen
    • eine Addition der Umsätze ist ausgeschlossen. Als die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gelten grundsätzlich die Jahre 2023 bis 2025. Sollte der Jahresabschluss 2025 noch nicht vorliegen, sind die Umsätze der Jahre 2022 bis 2024 nachzuweisen. Bewerber können die erforderlichen Umsätze auch durch eine Eignungsleihe erbringen, wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
  • Beschreibung

    • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leitungsfähigkeit sind mindestens Referenzen mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften einzureichen.
    • a) Drei Referenzen für Generalplanungsleistungen mit Baukosten von jeweils mindestens 6 Mio. € netto. Bei mindestens zwei der referenzierten Leistungen müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 vollständig erbracht worden sein.
    • b) Eine Referenz für die Planung eines Betriebshofes im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge mit Baukosten von mindestens 6 Mio. € netto. Die Leistungsphasen 2 bis 8 müssen bereits vollständig erbracht worden sein.
    • c) Vier Referenzen zu Brandschutzplanungen für Sonderbauten mit Baukosten von jeweils mindestens 2 Mio. € netto. Die erbrachten Leistungen müssen den gesamten Planungs- und Bauprozess bis zur Baufertigstellung umfassen und dürfen nicht ausschließlich in der Erstellung von Brandschutzkonzepten bestehen.
    • d) Eine Referenz für Projekte im Zusammenhang mit modernem Arbeiten (z.B. Desk Sharing).
    • e) Zwei Referenzen für Projekte mit Fördermittelbezug.
    • f) Zwei Referenzprojekte im Bereich Elektroausstattung und Grundstückserschließung. Erforderlich sind Erfahrungen mit Energieversorgern.
    • Für alle Referenzen gilt:
    • Die Referenzen müssen sich nur auf die Leistungsphasen 2 bis 8 des jeweiligen Leistungsbildes (soweit einschlägig) und nicht auch auf die Leistungsphasen 1 und 9 beziehen. Referenzen für Tragwerksplanung müssen sich nur auf die Leistungsphasen 1 bis 6 beziehen. Alle Projekte müssen nach dem 01.01.2016 begonnen haben, wobei als Beginn die Arbeitsaufnahme der Leistungsphase 2 gilt. Es ist möglich, dass ein Projekt mehrere der o.g. Referenzanforderungen erfüllt. Maßgeblich ist allein, dass alle Kriterien inhaltlich erfüllt sind und alle Mindestkriterien im Ergebnis abgedeckt sind.
    • Bei Bewerbergemeinschaften können die geforderten Referenzen insgesamt, also durch Addition der Projekte, nachgewiesen werden. Die Referenzen können auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
  • Eignungskriterium Qualifikation/ Befähigung zur Erarbeitung von Brandschutzkonzepten. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber geeignete Unterlagen einreichen, die belegen, dass sein Unternehmen über die Qualifikation / Befähigung zur Erarbeitung von Brandschutzkonzepten verfügt. Bei Bewerbergemeinschaften gilt

    • Es reicht aus, wenn ein Mitglied innerhalb der ARGE den Nachweis der Qualifikation / Befähigung zur Erarbeitung von Brandschutzkonzepten erbringt.
    • Der Nachweis kann auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen. Im Fall einer Eignungsleihe muss das eignungsverleihende Unternehmen die Leistung Erarbeitung von Brandschutzkonzepten selbst erbringen.

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Vertragsbedingungen24 KB16 Seiten
Vertragsentwurf156 KB32 Seiten
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