Frist abgelaufen

Standortkonzentration Stedum Los 2 - Konzept regenerative Energien

Gegenstand des ausgeschriebenen Loses 2 sind Planungsleistungen. Es soll ein Konzept für die Erzeugung, Nutzung (ggf. einschließlich Speicherung) und ggf. Einspeisung regenerativer Energien entwickelt werden. Darauf aufbauend sollten die zur Umsetzung des Konzeptes erforderlichen Planungsleistungen erbracht werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
24.11.25
Teilnahmefrist
19.12.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
200.000 €
Erfüllungsort
Peine, Deutschland
Vertragslaufzeit
12 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
lindenberg@ab-peine.de
Telefon
+49 5171779116
Website
https://www.deutsche-evergabe.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Bauvorlageberechtigung.
    • Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung einen geeigneten Nachweis zur Überprüfung seiner Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreichen. Der Bewerber muss jedenfalls zur Bauvorlage berechtigt sein. Bei Bietergemeinschaften gilt: Es reicht aus, wenn ein Mitglied innerhalb der ARGE den Nachweis erbringt. Der Nachweis kann auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
    • Mitarbeiterzahl.
    • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zu machen, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal. Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl in den letzten drei Jahren von 8 dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern, ggf. inklusive Büroinhaber und dauerhaft eingebundenen freien Mitarbeitern. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden. Selbiges gilt für eine Eignungsleihe, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzu-reichen.
  • Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Eigenerklärung über seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorlegen. Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von durchschnittlich 1 Mio. € netto. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz verteilt auf die letzten drei Jahre reicht aus, um die geforderte Mindestbedingung zu erfüllen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt: Eine Addition der Umsätze ist ausgeschlossen. Andere ARGE-Mitglieder müssen jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 500.000 € nachweisen. Als die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gelten grundsätzlich die Jahre 2022 bis 2024. Sollte der Jahresabschluss 2024 noch nicht vorliegen, sind die Umsätze der Jahre 2021 bis 2023 nachzuweisen. Bewerber können die erforderlichen Umsätze auch durch eine Eignungsleihe erbringen, wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen. Das eignungsverleihende Unternehmen muss auch erklären, dass es im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet.

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leitungsfähigkeit sind mindestens Referenzen mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften einzureichen. • Zwei Referenzen für die Planung einer Freiflächen-PV-Anlage mit Baukosten von jeweils 1 Mio. € • Zwei Referenzen für die Planung einer Dachflächen-PV-Anlage auf Bestandsgebäude(n) mit Baukosten von jeweils 500.000 € • Eine Referenz für die Planung eines Energiespeichers mit Baukosten von 500.000 € • Eine Referenz für die Planung einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die nicht PV ist (zum Beispiel Bioabfallverwertungsanlage), mit Baukosten von 1 Mio. € • Eine Referenz für die Erstellung eines Konzepts zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Energie im Rahmen eines Infrastrukturbetriebes samt anschließender planerischer Umsetzung, mit Baukosten von 2 Mio. € • Eine Referenz für ein Projekt, bei dem ein Flächennutzungsplan erarbeitet wurde. • Zwei Referenzen für ein Projekt, bei dem ein Bebauungsplan erarbeitet wurde. Alle referenzierten Leistungen müssen nach dem 01.01.2018 begonnen haben. Ein Projekt kann auch mehrere Kriterien erfüllen. Entscheidend ist, dass alle Mindestkriterien im Ergebnis abgedeckt sind. Soweit Leistungsbilder gemäß HOAI betroffen sind, müssen die referenzierten Leistungen die LP 2 bis 8 umfassen. Soweit ein Projekt nicht unter ein Leistungsbild der HOAI fällt, gilt diese Vorgabe entsprechend. Es müssen also Leistungen referenziert werden, die den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechen. Die LP 8 (bzw. die entsprechenden Leistungen, wenn HOAI nicht einschlägig ist) muss in allen Referenzkategorien mindestens einmal bereits abgeschlossen sein. Abweichend hier-von gilt hinsichtlich der Projekte zu Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

    • Die Projekte müssen alle Leistungsphasen der HOAI-Leistungsbilder nach § 18 HOAI bzw. § 19 HOAI umfassen. Alle Leistungsphasen müssen bereits abgeschlossen sein.
    • Bei Bewerbergemeinschaften können die geforderten Referenzen insgesamt, also durch Addition der Projekte, nachgewiesen werden. Die Referenzen können auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen.
    • Eignungskriterium Qualifikation / Befähigung zur Energieplanung. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber seine Befähigung zur Energieplanung durch das Einreichen geeigneter Nachweise darlegen. Er kann beispielsweise einen einschlägigen Studienabschluss, beispielsweise aus den Bereichen Energiemanagement, Energie-Ingenieurswesen, Regenerative Energie oder Energie- und Prozesstechnik einreichen. Alternativ kommen zum Beispiel auch Zertifizierungen wie die zum/zur „Geprüften Techniker/in für erneuerbare Energien“ oder andere Abschlüsse einschlägiger Weiterbildungen, Lehrgänge oder Ausbildungen in Betracht.
    • Bei Bewerbergemeinschaften gilt: Es reicht aus, wenn ein Mitglied innerhalb der ARGE den Nachweis der Qualifikation / Befähigung zur Energieplanung erbringt. Der Nach-weis kann auch über eine Eignungsleihe erbracht werden, wenn der Bewerber nach-weist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsverleihende Unternehmen die Energieplanung selbst erbringen.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB4 Seiten
Eignungskriterien89 KB8 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB32 Seiten
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