Veröffentlichung 24.11.25 | Teilnahmefrist 19.12.25 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Eigenerklärung über seinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorlegen. Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Jahresumsatz von durchschnittlich 1 Mio. € netto. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz verteilt auf die letzten drei Jahre reicht aus, um die geforderte Mindestbedingung zu erfüllen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt: Eine Addition der Umsätze ist ausgeschlossen. Andere ARGE-Mitglieder müssen jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von 500.000 € nachweisen. Als die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gelten grundsätzlich die Jahre 2022 bis 2024. Sollte der Jahresabschluss 2024 noch nicht vorliegen, sind die Umsätze der Jahre 2021 bis 2023 nachzuweisen. Bewerber können die erforderlichen Umsätze auch durch eine Eignungsleihe erbringen, wenn sie nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dafür sind mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung des Bewerbers sowie eine von dem eignungsverleihenden Unternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung einzureichen. Das eignungsverleihende Unternehmen muss auch erklären, dass es im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leitungsfähigkeit sind mindestens Referenzen mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften einzureichen. • Zwei Referenzen für die Planung einer Freiflächen-PV-Anlage mit Baukosten von jeweils 1 Mio. € • Zwei Referenzen für die Planung einer Dachflächen-PV-Anlage auf Bestandsgebäude(n) mit Baukosten von jeweils 500.000 € • Eine Referenz für die Planung eines Energiespeichers mit Baukosten von 500.000 € • Eine Referenz für die Planung einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die nicht PV ist (zum Beispiel Bioabfallverwertungsanlage), mit Baukosten von 1 Mio. € • Eine Referenz für die Erstellung eines Konzepts zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Energie im Rahmen eines Infrastrukturbetriebes samt anschließender planerischer Umsetzung, mit Baukosten von 2 Mio. € • Eine Referenz für ein Projekt, bei dem ein Flächennutzungsplan erarbeitet wurde. • Zwei Referenzen für ein Projekt, bei dem ein Bebauungsplan erarbeitet wurde. Alle referenzierten Leistungen müssen nach dem 01.01.2018 begonnen haben. Ein Projekt kann auch mehrere Kriterien erfüllen. Entscheidend ist, dass alle Mindestkriterien im Ergebnis abgedeckt sind. Soweit Leistungsbilder gemäß HOAI betroffen sind, müssen die referenzierten Leistungen die LP 2 bis 8 umfassen. Soweit ein Projekt nicht unter ein Leistungsbild der HOAI fällt, gilt diese Vorgabe entsprechend. Es müssen also Leistungen referenziert werden, die den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechen. Die LP 8 (bzw. die entsprechenden Leistungen, wenn HOAI nicht einschlägig ist) muss in allen Referenzkategorien mindestens einmal bereits abgeschlossen sein. Abweichend hier-von gilt hinsichtlich der Projekte zu Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Kostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen