Frist abgelaufen

Standortkopplungen DPMA

Bereitstellung von direkten Standortkopplungen zwischen dem Hauptstandort des DPMA und den Außenstandorten in Sterntopologie; folgende Außenstandorte sind an den Hauptstandort in der Zweibrückenstraße 12, München anzubinden: • München, Anzinger Straße • München, Cincinnatistraße • Jena, Goethestraße • Jena, Löbdergraben • Berlin, Gitschinger Straße • Hauzenberg Für die Leistungen ist im Wege eines Migrationsprojektes der bisherige Dienstleister des DPMA abzulösen. Zusätzlich verantwortet der Auftragnehmer als externer Dienstleister den operativen Betrieb dieser WAN-Verbindungen.

Zeitplan

Veröffentlichung
08.09.25
Abgabefrist
06.10.25
Vertragsbeginn
15.04.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
901.950 €
Erfüllungsort
München, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@dpma.de
Telefon
000
Website
https://www.dpma.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Das Eignungskriterium "Mindestjahresumsatz" ist erfüllt, wenn die drei vom
    • Bieter angegebenen Jahresumsätze im Durchschnitt mindestens 1.800.000 € netto entsprechen.
  • Der Bieter hat mindestens eine geeignete Referenz über in den letzten drei Jahren ausgeführte Dienstleistungen zu benennen. Referenzen sind geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Diese Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen ergeben. Der vorliegende Auftrag ist vorallem durch die geforderten Bandbreiten sowie durch die Anforderung gekennzeichnet, dass mehrere auf das Bundesgebiet verteilte Standorte anzubinden sind. Die Vergleichbarkeit der Referenzaufträge mit dem vorliegenden Auftrag wird insbesondere an diesen Merkmalen gemessen. Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht. Der Bieter hat in Bezug auf jede Referenz jeweils anzugeben

    • den Auftraggeber,
    • den Auftragswert, den Erbringungszeitpunkt.
    • Der Bieter verpflichtet sich, auf Anforderung des DPMA innerhalb von fünf Werktagen einen Ansprechpartner des jeweiligen Referenzauftraggebers mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu benennen. Der Bieter erklärt sich mit einer Nachfrage des DPMA bei den jeweiligen Referenzauftraggebern einverstanden.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB16 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB6 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB12 Seiten
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