Veröffentlichung 08.09.25 | Abgabefrist 06.10.25 | Vertragsbeginn 15.04.26 |
Eignungskriterien
Der Bieter hat mindestens eine geeignete Referenz über in den letzten drei Jahren ausgeführte Dienstleistungen zu benennen. Referenzen sind geeignet, wenn der Referenzauftrag nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Diese Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der im Referenzauftrag erbrachten Leistungen ergeben. Der vorliegende Auftrag ist vorallem durch die geforderten Bandbreiten sowie durch die Anforderung gekennzeichnet, dass mehrere auf das Bundesgebiet verteilte Standorte anzubinden sind. Die Vergleichbarkeit der Referenzaufträge mit dem vorliegenden Auftrag wird insbesondere an diesen Merkmalen gemessen. Eine Referenz ist zudem nur dann geeignet, wenn der Referenzauftrag vertragsgemäß ausgeführt wurde und der Referenzauftraggeber bei einer etwaigen Überprüfung der angegebenen Referenz die vertragsgemäße Leistungserbringung bestätigen kann. Eine Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der Referenz besteht nicht. Der Bieter hat in Bezug auf jede Referenz jeweils anzugeben
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