Veröffentlichung 02.06.26 | Abgabefrist 07.07.26 | Öffnung 07.07.26 | Vertragsbeginn 01.10.26 |
Eignungskriterien
Der Bieter kann seine Eignung durch die Angabe einer Präqualifizierung im Angebotsschreiben belegen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der vorgesehenen Nachunternehmen) durch Vorlage der geforderten Unterlagen zu belegen. Sollte keine Präqualifizierung vorliegen und auch keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden, ist der Nachweis durch die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung zu erbringen. Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot die beiliegende Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU vorzulegen
s. unter "Eignung zur Berufsausübung"- Präqualifizierung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Eigenerklärung zur Eignung Zusätzlich hat der Bieter mit seinem Angebot folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
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