Zuschlag erteilt am 22. Juli 2024
Veröffentlichung 22.07.24 |
Zuschlagskriterien
Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebots: Das Kriterium wird auf Grundlage eines einzureichenden Planungskonzepts bewertet. Erwartet wird eine Beschreibung der geplanten Umsetzung des Planungsauftrages insbesondere im Hinblick auf Koordination, Kommunikation, notwendige Abstimmungen, Zeitplanung, Kosten, Berücksichtigung notwendiger Richtlinien und sonstiger Belange, sowie eine kurze inhaltliche Auseinandersetzung mit dem geforderten Leistungsumfang: - Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Darstellungen. - Nachvollziehbarkeit der nach der Expertise und den Erfahrungen des Bieters erkennbaren besonderen Herausforderungen. - Nachvollziehbarkeit der verbindlichen Zeitplanung unter Hervorhebung der nach der Expertise und den Erfahrungen des Bieters erkennbaren möglichen kritischen Punkten und Verzögerungen. - Nachvollziehbarkeit der Darstellung von möglichen Risiken (wirtschaftlich, technisch, zeitlich und rechtlich), die nach der Expertise und den Erfahrungen des Bieters bei der Projektumsetzung besonders relevant werden können.
Qualifikation der Projektleitung: Bewertet werden die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren. Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates vorliegt. (Anforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = Projektleitung mit Qualifikationen für vergleichbare Planungsleistungen und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung)
Honorar: Bewertet wird das Honorarangebot gemäß den geforderten Leistungsphasen inklusive besonderer Leistungen und Nebenkosten. Berücksichtigt wird die nach dem Preisblatt zu wertende Honorarsumme. Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt in Relation zum günstigsten Angebot. Die niedrigste Honorarsumme erhält 60 Punkte.0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Gesamtangebotshonorars (brutto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Gesamtangebotshonorare (brutto) erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma und einer kaufmännischen Rundung über die in Verfahrensbedingungen benannte Formel.
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