Veröffentlichung 24.07.26 | Fragenfrist 14.08.26 | Abgabefrist 25.08.26 | Öffnung 25.08.26 | Vertragsbeginn 01.11.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen: 2,5 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall und 500 T€ für Tätigkeitsschäden einschließlich Allmählichkeitsschäden je Schadensfall. Zur Angebotsabgabe ist entsprechend die Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage) vorzulegen, auf Verlangen der Vergabestelle der entsprechende Nachweis. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung auch von diesen abzugeben bzw. der Nachweis entsprechend zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung eines Mitglieds ausreichend.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) ist mindestens eine vergleichbare Referenz entsprechend Referenzliste (siehe Anlage) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Der Nachweis ist bei Einsatz von anderen Unternehmen auch von diesen bei Angebotsabgabe vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) Angabe über die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (siehe Anlage Aussagen zum Bieter). Zur Angebotsabgabe anzugeben.
Zum Nachweis der Eignung sind die Eigenerklärung zur Eignung (§ 122, 123, 124 GWB) sowie die Aussagen zum Bieter entsprechend Vergabeunterlagen mit Angebotsabgabe vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung zur Eignung auch von diesen abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende aktuelle Bescheinigungen (§ 48 Abs. 8 VgV) einzureichen
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich Winterdienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Anlage Aussagen zum Bieter). Zur Angebotsabgabe anzugeben.
Der Eintrag im Handelsregister, die Gewerbeanmeldung bzw. die Eintragung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) ist auf Verlangen vorzulegen. Bieter aus dem Ausland müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem sie niedergelassen sind oder durch andere geeignete Erklärungen bzw. Nachweise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Generell gilt für alle Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, dass eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen ist.
Zuschlagskriterien
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