Veröffentlichung 17.07.26 | Fragenfrist 27.07.26 | Abgabefrist 03.08.26 | Öffnung 03.08.26 | Vertragsbeginn 01.09.26 |
Eignungskriterien
1.1 Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 1240) 1.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland Bezug (Formblatt L 127) 1.3 Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und sonstige Schäden (pauschal) von 500.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. https
Drei vergleichbare Referenzen in den vergangenen drei abgeschlossenen Kalenderjahren 01.01.2023 bis 31.12.2025 - siehe Eintragung in L1240 Eigenerklärung Referenzen). Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber ab auf
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