Frist abgelaufen

Strom- und Gaspreisausschreibung der Stadt Arendsee für den Lieferzeitraum 2025 bis 2027 nebst Verlängerungsoption

Die Angebotsfrist ist am 09. April 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 16. Mai 2024

  • Städtische Werke Borna GmbH, Borna
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
08.03.2024
Angebotsfrist
09.04.2024
Strom- und Gaspreisausschreibung der Stadt Arendsee für den Lieferzeitraum 2025 bis 2027 nebst Verlängerungsoption
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
08.03.24
Abgabefrist
09.04.24
Öffnung
09.04.24
Vertragsbeginn
01.01.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Arendsee (Altmarkt), Deutschland
Vertragslaufzeit
3 Tage
E-Mail
info@stadt-arendsee.de
Telefon
+49-39384-976-0
Website
http://www.stadt-arendsee.eu

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Referenzen Der Bieter hat mit seinem Angebot abhängig vom angebotenen Energieträger jeweils anhand von mindestens zwei Unternehmensreferenzen seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen zu erbringen. Die Anforderungen der Referenzen sind in der Eigenerklärung zur Eignung benannt.

  • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: a) Erklärung zur Haftpflichtversicherung, b) Bonitätsnachweis, c) Angaben zu Umsätzen, d) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, e) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

  • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen

    • Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nach-weis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen
    • die Gleichwertigkeit ist gleich-zeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechen-den Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern.

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Lose (2)

Vergabeunterlagen

Projektplan156 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB4 Seiten
Vertragsentwurf37 KB8 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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