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Stromausschreibung (Laser Zentrum Hannover e.V.)

Auftraggeber
Veröffentlicht
06.08.2026
Angebotsfrist
08.09.2026
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für das Laser Zentrum in Hannover. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2028, 24:00 Uhr. Der Lieferzeitraum beträgt somit zwei Jahre. Der konkrete Lieferbeginn einzelner Abnahmestellen kann vom genannten Lieferzeitraum abweichen. Maßgeblich sind insoweit die Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen (insbesondere die Abnahmestellenübersicht). Sofern in der Leistungsbeschreibung oder deren Anlagen keine abweichende Regelung getroffen ist, gilt als Beginn der Belieferung der jeweilige Lieferstart zum 01.01.2027, 00:00 Uhr. Die Belieferung umfasst insgesamt eine Abnahmestelle. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Jahr 2027: 1.900.000 kWh/a • für das Jahr 2028: 1.900.000 kWh/a Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger (z. B. Kohle oder Gas) oder Kernenergie nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.

Zeitplan

Veröffentlichung
06.08.26
Abgabefrist
08.09.26
Öffnung
08.09.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Hannover, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
hoppe@nsgb.de
Telefon
+49 (511) 30285-77
Website
https://www.kwl.digital

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen. Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will. Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Soweit das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur (https

    • //www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas /HandelundVertrieb/Lieferantenanzeige/start) aufgeführt ist, sind ergänzende Nachweise zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
    • Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
    • Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
    • Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
    • Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten / Erzeugern sichert.
    • Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.
    • Sofern bei Angebotsabgabe Unterlagen oder Erklärungen fehlen oder unvollständig sind, kann die Vergabestelle Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachfordern bzw. unklare Inhalte aufklären. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht
    • die Frist wird in der jeweiligen Aufforderung festgelegt.
    • Die Nachforderung ist nur im Rahmen der vergaberechtlichen Grenzen zulässig
    • insbesondere ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies umfasst insbesondere Preisangaben, Preisblätter sowie sonstige Angebotsbestandteile, die unmittelbar für die Wertung nach dem Zuschlagskriterium maßgeblich sind.
    • Kommt der Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nach, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen bzw. unberücksichtigt bleiben.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB32 Seiten
Eignungskriterien156 KB6 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB24 Seiten
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