Veröffentlichung 08.06.26 | Teilnahmefrist 06.07.26 |
Eignungskriterien
Es ist der Projektleiter zu benennen. Er hat die folgende berufliche Qualifikation aufzuweisen
Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass er nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. bauvorlageberechtigter Ingenieur in der Fachrichtung Bauwesen zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Es ist der stellvertretender Projektleiter Objektplanung Gebäude zu benennen. Er hat die folgende berufliche Qualifikation aufzuweisen
Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass er nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. bauvorlageberechtigter Ingenieur in der Fachrichtung Bauwesen zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Es ist der Projektleiter Küchenplanung namentlich zu benennen. Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass er die folgenden beruflichen Qualifikationen aufweist
Es ist ein stellvertretender Projektleiter Küchenplanung namentlich zu benennen. Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass er die folgenden beruflichen Qualifikationen aufweist
Anzugeben ist durch Eigenerklärung eine Liste geeigneter unternehmensbezogener Referenzen über die erbrachten Leistungen vergleichbarer Art mit Angabe der in dem Referenzbogen benannten Angaben. Unternehmensbezogene Referenzen sind solche, die dem Bewerber (sei er Einzelunternehmer, GmbH usw.) zuzuordnen sind, gleich welcher Architekt/Ingenieur persönlich in die damalige Auftragsausführung involviert war. Verlangt werden zwei Kategorien von Referenzen als Mindestkriterium (sogleich unter 1 und 2)
Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bewerber über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend aufgeführten Deckungssummen verfügt oder ob ein Versicherer für den Fall des Zuschlags bereit ist, einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Bieter abzuschließen: Mindestanforderungen: Deckungssumme Personenschäden: 5,0 Mio EUR Deckungssumme sonstige Sach- und Vermögensschäden: 5,0 Mio EUR Auf Anforderung ist der Nachweis durch eine Bescheinigung zu erbringen. Hinweise: 1. Für den Fall, dass eine Bescheinigung angefordert wird: Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht (nicht ausreichend ist ein Nachweis für die Vergangenheit). 2. Es genügt die Bereitschaft des Versicherers, für den Fall der Erteilung des Zuschlags, gegebenenfalls bisher niedrigere Versicherungssummen auf die geforderten Beträge zu erhöhen. Für den Fall, dass eine Bescheinigung angefordert wird: Es ist eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, aus der diese Bereitschaft hervorgeht.
Zuschlagskriterien
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