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Stufe-1 - Denkmalgerechte Sanierung Am Markt 14 - Klubhaus Kremmen

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.07.2026
Angebotsfrist
Das Klubhaus Kremmen, gelegen Am Markt 14 in 16766 Kremmen, ist ein markantes, denkmalgeschütztes Gebäude von erheblicher stadtgeschichtlicher Bedeutung. Der 1850 errichtete, dreigeschossige Putzbau mit spätklassizistischen Fassadenelementen prägt den Marktplatz und diente bis in die 1990er Jahre als zentrale Veranstaltungsstätte. Nach rund 20 Jahren Leerstand wurden in ersten Sanierungsschritten 2012/2013 das Dach, die Fassade und die Fenster zur Marktseite sowie 2016/2017 das Keller- und Erdgeschoss instandgesetzt. Das Erdgeschoss wird seither erfolgreich als Bäckereigeschäft mit Verkaufs- und Gasträumen genutzt, wobei technische Anlagen für die Obergeschosse bereits vorbereitet wurden. Die oberen Geschosse des Gebäudes sowie die rückwärtige Fassade befinden sich jedoch weiterhin in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das 1. Obergeschoss (ca. 353 m² Nutzfläche) beherbergt einen großen Festsaal mit Empore und Bühne (über zwei Etagen reichend), einen Vorsaal, Sanitäranlagen und einen kleinen Büroraum. Diese Bereiche sind aktuell aufgrund baulicher Mängel und schadhafter Ausstattung nicht nutzbar. Ebenso sanierungsbedürftig sind das 2. Obergeschoss (ca. 115 m² Nutzfläche) und das gesamte Treppenhaus. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Zur Vorbereitung der umfassenden Sanierung und Instandsetzung der Obergeschosse sowie der rückwärtigen Gebäudeteile wurde eine Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchung durchgeführt. Aufgrund von neuen Erkenntnissen wurden nach Abschluss der Machbarkeitsstudie weitere Varianten untersucht, von denen nun die "Variante 2 mit offenen Balkon" realisiert werden soll. Mehr dazu in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 1.2. Ergänzende Informationen für die Tragwerksplanung Für den Umbau des Gebäudes wurde bereits eine bereits nicht mehr gültige Baugenehmigung erteilt. Das Erdgeschoss sowie das Dachgeschoss wurden bereits saniert. Nach derzeitiger Einschätzung sind Leistungen der Tragwerksplanung voraussichtlich nur für den Einbau des Aufzugs einschließlich der erforderlichen Gründung sowie für den Anbau des Treppenhauses erforderlich. Darüber hinaus können in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zustand der vorhandenen Balkenkonstruktion im Saal und für die Leitungsführung der technischen Ausrüstung ergänzende statische Nachweise erforderlich werden. Eine vollständige Tragwerksplanung für das Gesamtgebäude ist hingegen nicht vorgesehen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
01.07.26
Fragenfrist
23.07.26
Teilnahmefrist
30.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
240.000 €
Erfüllungsort
Kremmen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
sylvester@kremmen.de
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Telefon
+49 33055-99865
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Website
http://www.kremmen.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Planungsleistung Gebäude: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 44 VgV (Abschlusszeugnis bzw. Nachweis Mitgliedschaft Architektenkammer oder vergleichbarer Nachweis) des vorgesehenen Projektleiters für die Planung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI 2021

  • Tragwerksplanung: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 44 VgV (Abschlusszeugnis bzw. Nachweis Mitgliedschaft Ingenieurkammer oder ähnliche Nachweise) des vorgesehenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters für die Planung Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI 2021

  • Planungsleistung Gebäude und Tragwerksplanung: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Teilnahmeantrag, Formular F4).

  • Planungsleistung Gebäude und Tragwerksplanung: - Akzeptanz der Ergänzende Vergabebedingen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Anlage 0201) - Akzeptanz der "Vertragsbedingen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel" (Anlage 0202) - Kennzeichnung der "Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenbur-gischen Vergabegesetz" (Anlage 0203) - Sofern erforderlich: Kennzeichnung der "Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachun-ternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Ein-haltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz"

  • Planungsleistung Gebäude und Tragwerksplanung: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Sonderformular 0301_Russland-Embargo)

  • Planungsleistung Gebäude und Tragwerksplanung: Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB unternommen hat, sind diese in einer gesonderten Anlage nachzuweisen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Wertung im Zuschlagskriterium 1 (Preis) wird das im Preisblatt eingetragene Gesamtangebotshonorar (brutto) zugrunde gelegt. Die Bewertung erfolgt folgendermaßen: 40 Punkte (volle Punktzahl) erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotshonorar (brutto). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Gesamtangebotshonorars (brutto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Gesamtangebotshonorare (brutto) erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma und einer kaufmännischen Rundung nachfolgender Formel: P=40-((X?N-1)× 40) Dabei ist P die zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter N das niedrigste Gesamtangebotshonorar (brutto) X das zu wertende Gesamtangebotshonorar (brutto) Zur Honorarkalkulation ist das beigefügte Formular "Preisblatt" (siehe Anlage) zu verwenden. Bei der Honorarermittlung ist von den in den jeweiligen Tabellen angegebenen anrechenbaren Kosten auszugehen. Diese Kosten sind als vorläufige anrechenbare Kosten zu verstehen. Die Ermittlung der für die Honorarabrechnung anrechenbaren Kosten erfolgt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 HOAI (von Auftraggeberin bestätigte Kostenberechnung). Der Ansatz einer ggf. mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist über den Umbauzuschlag abzubilden. Die Honorarzone(n) sind in den Formblättern zur Honorarkalkulation vorgegeben. Sollte der Bieter zu einer anderen Einschätzung kommen, ist dies bei der Angebotsabgabe darzulegen.

  • Projektstruktur und Projektmanagement: Bewertet wird die Nachvollziehbarkeit des Projektaufbaus und der geplanten Umsetzung des Planungsauftrages im Hinblick auf die Projektorganisation: - Beschreibung Projektdurchführung- Zusammenarbeit/ Abstimmung mit AG und Projektbeteiligten wie künftigen Nutzern, Fachbehörden, Fachplanern, baufachlichem Prüfer und ggf. weiteren relevanten Beteiligten - Kosten- und Terminmanagement sowie Zeitplanung - Maßnahmen zur Sicherstellung personeller Verfügbarkeit (Zahl und Verfügbarkeit MA, Vertretungsregelung) - örtliche Präsenz in der Planungs- und Ausführungsphase Die Erläuterung einer vergleichbaren Referenz im Hinblick auf eine qualitätsvolle, termin- und kostengerechte Bearbeitung der Gesamtleistung wird gewünscht. Punktevergabe: - 20 Punkte: sehr gute, nachvollziehbare und auf das Projekt bezogene Ausführungen zur Projektstruktur und zum Projektmanagement - 12 Punkte: gut nachvollziehbare und größtenteils stimmige Ausführungen - 4 Punkte: Ausführungen sind unvollständig, bleiben allgemein oder lassen nur eine geringe Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen des Projektes erkennen - 0 Punkte: Ausführungen zu verlangten Aspekten fehlen zum Teil und/oder sind inhaltlich nicht auf das vorliegende Projekt anwendbar

  • Herangehensweise an die Aufgabe

    • Bewertet werden die Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der konzeptionellen Herangehensweise an die Planungsaufgabe, das Verständnis der Aufgabenstellung sowie die inhaltliche Auseinandersetzung mit den spezifischen Herausforderungen des Projekts. Punktevergabe: - 40 Punkte: sehr gute und nachvollziehbare Ausführungen zu den Rahmenbedingungen des Auftrags und zur Herangehensweise
    • die Ausführungen lassen ein sehr gutes Aufgabenverständnis erkennen - 24 Punkte: gut nachvollziehbare und größtenteils stimmige Ausführungen zum Aufgabenverständnis, die beschriebene Herangehensweise ist plausibel - 8 Punkte: die Ausführungen sind unvollständig, bleiben allgemein und lassen nur eine geringe Auseinandersetzung mit der Planungsaufgabe erkennen - 0 Punkte: Ausführungen zu den verlangten Aspekten fehlen zum Teil und/ oder sind inhaltlich nicht auf das vorliegende Projekt anwendbar

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