Veröffentlichung 24.07.24 | Teilnahmefrist 09.08.24 | Vertragsbeginn 01.01.25 |
Eignungskriterien
1. Teilnahmeantrag (Formular 4.1) --- 2. Eigenerklärung zur Eignung (Formular 4.2) --- 3. Eigenerklärung weiterer Ausschlussgründe (Anlage 4.3) --- 4. Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular 4.4) --- 5. Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (Formular 4.5) --- 6. Verzeichnis Nachunternehmer (Formular 4.6) --- 7. Eigenerklärung Russland (Formular 4.7) --- 8. Handelsregisterauszug: Beschreibung: Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich (Formular 4.5). Zudem sind für das Drittunternehmen die Formblätter 4.2, 4.3 und 4.7 sowie ein aktueller Handelsregisterauszug abzugeben. Hinweis: Der Handelsregister darf nicht älter als 3 Monate sein. Stichtag ist der Schluss der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Für ausländische Unternehmen ist ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen.
1. Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre inkl. zugehöriger Anlagen --- 2. Vollständig ausgefüllte Eigenerklärung Versicherung (Formblatt 4.8) --- 3. Vollständig ausgefüllte Eigenerklärung Eigenkapital (Formular 4.9).: Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. --- Zu Ziff. 1.: Dieser Nachweis kann durch Bilanzen, oder (bei Neugründungen) durch eine testierte Eigenkapitalbescheinigung erbracht werden. --- Zu Ziff. 2.: Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen nachzuweisen: Personenschäden: 50 Mio. Euro (mind. 7,5 Mio. Euro je geschädigte Person), Sachschäden: 50 Mio. Euro. --- Zu Ziff. 3.: Es ist Eigenkapital nachzuweisen, wie es im zuletzt erstellten Jahresabschluss ausgewiesen ist, dieser muss gemäß VO (EG) 1071/2009, Art. 7 Abs. (1) mindestens dem folgenden Wert entsprechen: a) 9 000 EUR für das erste genutzte Kraftfahrzeug und b) 5 000 EUR für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug oder jede weitere genutzte Fahrzeugkombination, das/die eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5 t hat.
1. Referenzen mit Nennung von Ansprechpartnern und Kontaktdaten (Formular 4.10): Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (Formular 4.5) vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen. --- zu Ziff. 1: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mindestens eine vergleichbare Referenz aus dem Zeitraum zwischen dem 1.1.2019 und dem Schluss der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge einzureichen. Als vergleichbare Referenz zählen Aufträge, mit einem Leistungsvolumen von mindestens 70.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr als Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 2 PBefG. Vergleichbar sind Personenbeförderungsdienste mit Kraftfahrzeugen nach §§ 42, 43 und 44 PBefG durch den Unternehmer selbst. Sämtliche Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen und in diesem Zeitraum mindestens für die Dauer von zwei Jahren am Stück erbracht worden sein.
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