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Subunternehmerleistungen „Alter Flughafen“ im Stadtverkehr Gießen

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs. 1 SektVO i.V.m. § 15 SektVO vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Gießen und der Gemeinde Wettenberg. Im Einzelnen betrifft dies die Linien 16, 17, 800 und die Fahrten der Einsatzwagen 815 und 817 Die Leistungen umfassen die Erbringung von vom Auftraggeber vorgegebenen Fahrzeugumläufen. Die einzelnen Umläufe können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit fünf Fahrzeugen (Gelenkbussen) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 273.000 Nutzwagenkilometern und gerundeten 17.460 Fahrplanstunden erbracht werden. Die Leistungen sind entweder mit A) 5 „sauberen“ Fahrzeugen (zwingender Einsatz von „sauberen“ synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des SaubFahrzeugBeschG), oder B) 4 Elektrofahrzeugen und 1 „sauberen“ Fahrzeug (zwingender Einsatz von „sauberen“ synthetischen und paraffinhaltigen Kraftstoffen im Sinne des SaubFahrzeugBeschG) im Regelverkehr, vgl. Preisblatt B2, zu erbringen. Bei B) sind die Fahrtleistungen auf den Linien 16 und 17 zwingend mit den Elektrobussen zu erbringen. Bei der nachgelagerten Angebotsabgabe kann ein Bieter/ Bietergemeinschaft ein Angebot für A) und B) abgeben

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Fragenfrist
19.08.26
Teilnahmefrist
31.08.26
Vertragsbeginn
01.01.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Gießen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@mitbus.de
Telefon
+49(0)6417081260

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Teilnahmeantragsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Teilnahmeantragsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 31.05.2026.

  • Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bewerber

    • oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Teilnahmeantragsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
    • Ferner hat der Bewerber zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
    • Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Teilnahmeantragsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 31.05.2026.
  • Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater- / Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht

    • gem. § 42 PBefG
    • nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG
    • Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Teilnahmeantragsabgabe.
    • Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bewerbern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
    • Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
    • 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“:
    • Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das den Teilnahmeantrag abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
    • 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
    • Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 160.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 3 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2023, 2024, 2025, 2026) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
    • Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet.
  • Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht

    • Verkehr mit Taxen und Mietwagen. Hierzu Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
    • In Deutschland:
    • Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
    • Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
    • Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
    • Falls ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen (Eigenerklärung). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen.
    • Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bewerber über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bewerber in einem Konzern verbunden ist.
    • Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen.
    • Die Anforderungen gelten für Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften Gleichermaßen.

Zuschlagskriterien

  • Preis

  • Konzept zur Durchführung des Verkehrs: Der Bieter hat ein aus zwei Teilen bestehendes Konzept zur Durchführung des Verkehrs vorzulegen. Dieses besteht aus dem Teil "Betriebssteuerungs- und Pünktlichkeitskonzepts" sowie dem Teil "Konzept zur Gewährleistung der Qualität von Personal und Fahrzeugen"

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