Veröffentlichung 30.11.23 | Abgabefrist 10.01.24 | Öffnung 11.01.24 |
Eignungskriterien
WICHTIG: Achten Sie bitte beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden sie evtl. bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung. Über zukünftige Nachsendungen werden sie automatisch per EMail informiert und können diese dann bei DTVP einsehen. Alle Nachsendungen finden sie immer im Bereich "Kommunikation". Die Inhalte der Nachsendungen werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen. Die Benachrichtigungen über eingestellte Nachsendungen zur Ausschreibung gehen immer an die von ihnen bei ihrer Registrierung hinterlegten EMail-Adresse. Deswegen ist diese Adresse besonders bedacht auszuwählen, damit keine Benachrichtigung "verloren" geht. Die Registrierung bei DTVP ist für sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das "0 EUR-Basispaket". Dieses beinhaltet bereits die wichtige EMail-Benachrichtigung an sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen. Vergabemindestlohn: Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohnes nach §4 Abs. 1 VGSH. Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zu Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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