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SW Camunda 7

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.07.2026
Angebotsfrist
18.08.2026
Eine Beschaffung einheitlicher Software erfolgt durch die Vergabestelle der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) des für den KONSENS-Verbund ausschreibenden Landes Baden-Württemberg, die diese Rahmenvereinbarung über die Beschaffung einer Open-Source-Fork der Software Camunda 7, Pflege - und Supportleistungen sowie produktbezogene Dienstleistungen für den Bedarf der KONSENS-Bundesländer, ausschreibt.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.07.26
Fragenfrist
10.08.26
Abgabefrist
18.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Karlsruhe, Deutschland
Vertragslaufzeit
48 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
OFD-FP-Vergabestelle@ofd.bwl.de
Telefon
072172152167
Website
https://ofd-bw.fv-bwl.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • C3_Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot
    • Keine oder anderweitige Formerfordernis):
    • Bankauskunft oder noch gültige Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot
    • Mittels Dritterklärung):
  • Vorlage C3 Eigenerklärung zur Eignung - Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie § 19 MiLoG

  • Vorlage Nachweis Bank oder Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung

Zuschlagskriterien

  • Preis: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"

  • Softwarelieferung

    • Bereitgestellt wird eine Fork-Variante der Software Camunda 7 als KONSENS weit einheitliche Prozessorchestrierungsplattform, welche durch den Bezugs-/Abrufberechtigten auf eigenen Umgebungen betrieben werden kann (Self-Managed). Die Softwarebasis wird im Rahmen der Einzelabrufe dauerhaft überlassen.
    • Die Softwarebasis muss unter einer OSI-konformen Open-Source-Lizenz stehen, die kommerzielle Nutzung, Weitergabe, Änderung und Verteilung des Quellcodes erlaubt. Die dauerhafte Nutzbarkeit der Softwarebasis nach Maßgabe der zugrunde liegenden Open-Source-Lizenzbedingungen bleibt von der Laufzeit entgeltlicher Pflege-, Support- und Enterpreise-Leistungen unberührt.
    • Das Softwarepaket enthält mindestens die folgenden Komponenten:
    • a) BPM Engine zur Ausführung ausführbarer BPMN-Modelle
    • b) Modellierungswerkzeuge zur Erstellung, Visualisierung, Validierung und Versionierung ausführbarer BPMN- und DMN-Modelle
    • c) Web-Oberflächen zu Aufgabenbearbeitung, Monitoring, Betrieb sowie Administration
    • d) Werkzeuge bzw. Skripte zur Migration bestehender Camunda 7 Implementierungen
    • e) Notwendige Bibliotheken zur Anbindung von Clients an die Software, insbesondere von Java Anwendungen
    • f) (Starter-)Bibliotheken zum eingebetteten Betrieb der Engine in einer (Spring-Boot) Java Anwendung
    • g) Container Images und Helm-Charts zum Betrieb auf Container Umgebungen insb. auf Kubernetes / OpenShift 4.x
    • h) Installations- und Startskripte für die Standalone Engine
    • i) Entwicklungsdokumentation
    • j) Betriebs-Administratordokumentation
    • Siehe Kapitel 2 ff der Leistungsbeschreibung.
  • Lizenzeinheit

    • Die im Rahmen dieses Beschaffungsvorhabens verwendeten Lizenzeinheiten dienen der Bestimmung des Umfangs der bereitgestellten und dauerhaft überlassenen Softwarepakete sowie der daran anknüpfenden entgeltlichen Leistungen für Pflege , Support und Enterprise-Funktionalitäten.
    • Die Lizenzeinheiten sind keine von den Open-Source-Lizenzbedingungen losgelösten ausschließlichen Lizenzrechte, sondern dienen als einheitliche Bezugsgröße für die vertragliche Zuordnung von Softwarepaketen und Zusatzleistungen. Maßgebliche Abrechnungsgröße ist die Anzahl der in der produktiven Umgebung genutzten virtuellen CPUs (vCPU).
    • Ein Basispaket umfasst eine Grundkapazität von mindestens 8?vCPU. Eine Erweiterung der Kapazität erfolgt in Paketen von jeweils 4?vCPU.
    • Die verwendete Abrechnungsmetrik dient der transparenten, nachvollziehbaren und einheitlichen Ermittlung des Umfangs der dauerhaft überlassenen Softwarepakete sowie der Entgelte für laufzeitbezogene Zusatzleistungen. Sie hat keinen Einfluss auf die Open-Source-Nutzungsrechte der Bezugs- bzw. Abrufberechtigten.
    • Die Nutzung der Softwarebasis in Entwicklungs , Test , Schulungs und sonstigen nicht produktiven Umgebungen ist von der Abrechnungsmetrik unabhängig und durch die vereinbarten Service Entgelte mit abgegolten.
    • Siehe Kapitel 6 ff der Leistungsbeschreibung.
  • Verfahren zur Ermittlung der Messeinheit

    • Die Ermittlung der tatsächlich genutzten Abrechnungs bzw. Messeinheiten erfolgt durch die Bezugs bzw. Abrufberechtigten mithilfe eines vom Auftragnehmer bereitgestellten geeigneten Verfahrens und wird dem Auftragnehmer zur Abrechnung mitgeteilt.
    • Siehe Kapitel 6.4 der Leistungsbeschreibung.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Konzeptvorlage56 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB24 Seiten
Vertragsentwurf156 KB4 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
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