Veröffentlichung 31.07.26 | Teilnahmefrist 25.09.26 |
Eignungskriterien
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, siehe die Bewerberauskunft (Anlage T2-1-2). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern ist ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen (Anlage T2-1-3).
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage T2-1-5) einzureichen, zudem hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (nicht älter als sechs Monate) sowie die Bewerberauskunft (Anlage T2-1-2) abzugeben.
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, siehe die Bewerberauskunft (Anlage T2-1-2). Mindestanforderung
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