Zuschlag erteilt am 07. Mai 2025
Veröffentlichung 07.05.25 |
Zuschlagskriterien
Der Bieter kann in diesem Zuschlagskriterium maximal 500 Punkte erreichen. Die erreichbaren Punkte werden nach Maßgabe der folgenden Formel interpoliert
Der öffentliche Auftraggeber berücksichtigt in Übereinstimmung mit § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV die Qualifikation und die Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals als Zuschlagskriterium, weil die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat.
Das Zuschlagskriterium ist in folgende Unterkriterien unterteilt
Welche davon erfüllen Sie?
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