Der SWR plant, die Applikationsbetreuung und Weiterentwicklung seines Honorar-Systems „HOPSYS“ als „Managed Service“ an einen externen Dienstleister (Managed Service Provider, MSP) zu vergeben. „Managed Services“ umfassen dabei die Auslagerung des Betriebs, der Wartung und Weiterentwicklung, der MSP übernimmt die Komplettverantwortung für das System. Dazu gehört auch die Verantwortung für Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit, Performance, Fehlerbehebung sowie die Anpassung an neue Anforderungen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Managed-Service-Vertrags auf Grundlage eines EVB-IT-Servicevertrags sowie den zughörigen EVB-IT Service-AGB mit einer Laufzeit von zunächst 48 Monaten (Grundlaufzeit). Darüber hinaus wird die Laufzeit optional um jeweils 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 72 Monaten verlängert. Die Verlängerungsoptionen werden durch den Auftraggeber ausgeübt.
Wesentliche zu erbringende Leistungen sind:
- Betrieb und Überwachung:
Überwachung der Systemressourcen und System-Logs, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung, Fehlerbehebung), Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)
- Wartung und Updates, Compliance:
Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, Sicherstellung der Kompatibilität mit den beim Auftraggeber eingesetzten Technologien, Schnittstellen, IT-Richtlinien und Standards (z.B. Architektur, Sicherheit)
- Support:
Bereitstellung eines 2nd/3rd-level-Support zur Störungsanalyse und nachhaltigen Störungsbehebung
- Weiterentwicklung:
Implementierung neuer Funktionen, Optimierung bestehender Funktionen, fundierte Beratung des Auftraggebers zur optimalen Umsetzung von Weiterentwicklungen, Betrieb eines Testsystems
- Qualitätssicherung:
Anforderungs-, Test und Change-Management
- Wissensmanagement und Dokumentation:
Systemdokumentation, Know-How Transfer Dokumente
- Technisch-fachliche Beratung:
Technischen und prozessualen Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Problemanalyse, Weiterentwicklung und Optimierung des Systems
Optionale Leistungen sind:
- Skalierung des Leistungsumfangs zur Umsetzung größerer Anpassungs- und Entwicklungs-Anforderungen
- Skalierung des Leistungsumfangs zur Applikationsbetreuung weitere Anwendungen des gleichen Tech Stack
Der künftige Auftragnehmer wird in einem zweistufigen, europaweiten Vergabeverfahren ermittelt. In der ersten Phase erfolgt ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit dem Ziel, geeignete Bieter zu ermitteln. In der zweiten Stufe wird der Leistungswettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens durchgeführt.
Phase 1 – Teilnahmewettbewerb:
Dieser Teilnahmewettbewerb dient zur Überprüfung der Eignung der sich bewerbenden Unternehmen anhand der im Dokument Teilnahmewettbewerb festgelegten Eignungskriterien (vgl. Kapitel 4.2). Die interessierten Unternehmen können einen Teilnahmeantrag einreichen. Anhand der mit Teilnahmeantrag vorgelegten, von dem Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise wird geprüft, welche der sich bewerbenden Unternehmen geeignet sind. Der Auftraggeber plant, bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern.
Phase 2 – Angebotsphase:
Die in der Angebotsphase eingegangenen ersten Angebote der bis zu fünf (5) geeigneten Bewerber werden nach der in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen dargestellten Wertungsmethodik durch Bildung eines Leistungs-Preisverhältnisses ausgewertet.
Der Auftraggeber verhandelt in der Verhandlungsrunde mit den drei (3) Bietern, die
• ein vollständiges und wertbares Angebot abgegeben haben
und
• deren Angebote nach der Wertung in der „Einfachen Richtwertmethode“ die drei höchsten Kennziffern Z erhalten haben
und
• bei denen es von vornherein nicht unmöglich erscheint, dass auf ihr Angebot der Zuschlag erteilt wird.
•Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
•Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
•Hinweis zu Unterauftragnehmern:
•Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bewerber vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.8.2 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Auch der geforderte Nachweis zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bewerber sowie für den/die geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.8.2 mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden.
•Der geforderte Nachweis zu „Anlage 06 – Eigenerklärung Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“ muss vom Bewerber und auch für den/die geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt werden.
•Hinweis zur Eignungsleihe:
•Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag alle Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 04 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen.
•Der Auftraggeber wird für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der/das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist und sich für die zweite Stufe des EU-Verfahrens qualifiziert hat, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
•Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
•A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Bewerberauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beigelegt sein.
•Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
•A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr).
•Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen
•Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
•für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
•für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis / mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
•oder
•Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
•Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist.
Mindestanforderung
•Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von maximal 1,5 %.
•Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht.
•Bewertung zum Kriterium A3.2
•Anhand der vorgelegten Unterlagen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit findet eine Bewertung wie folgt statt:
•B3.2 – Bewertung der nachgewiesenen Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD), ermittelt aus den zu A3.2 vorgelegten Nachweisen:
•9 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0,7% – 1,5%
•15 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0,3% – 0,7%
•20 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit (PoD) von 0% – 0,3%
•Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
A4.1 – Nachweis einer aktuellen Unternehmenszertifizierung, dass der Bewerber ein QM-System nach DIN EN ISO 9001 eingeführt und zertifiziert hat und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Hinweis
•Kann der Bewerber die betreffenden Bescheinigungen zu A4.1 und A4.2 mit aktueller Gültigkeit nicht innerhalb der Teilnahmefrist vorlegen, weil das Unternehmen sich zum Antragszeitpunkt in einem bereits begonnenen aber noch nicht abgeschlossenen Prozess zur Erneuerung/Wiedererlangung einer bereits vorliegenden aber abgelaufen Zertifizierung befindet, so erkennt der Auftraggeber entsprechende Nachweise oder Eigenerklärungen als gleichwertig an, sofern der Abschluss der Zertifizierung während des ersten Halbjahres der Vertragslaufzeit daraus zweifelsfrei abzulesen ist.
•Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden fünf (5) geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, welche bei der Eignungsprüfung alle Mindestvoraussetzungen erfüllen und deren Bewerbungen aufgrund der erreichten Punktzahlen die ersten fünf Plätze der Rangfolge belegen.
Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Leistung erteilt (§127 GWB, §58 VgV).
Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet
•- A-Kriterien (Ausschlusskriterien)
•A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden.
•- B-Kriterien (Bewertungskriterien)
•B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein.
•- I-Kriterien (Informationskriterien)
•I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken).
•Die B-Kriterien werden einer – meist vergleichenden – Bewertung unterzogen. Der Bieter muss Angaben zu den Anforderungen oder den Kriterien machen, welche angegebene Mindestanforderungen nicht unterschreiten dürfen. Erläuterungen zu Mindestanforderungen, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Bewertungsmethodik zu den jeweiligen B-Kriterien werden in den Leistungsblättern der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter“ erläutert.
•Für alle B-Kriterien gemeinsam kann ein Bieter maximal bis zu 1.200 Leistungspunkte erreichen. Diese verteilen sich wie folgt:
•• Konzepte K1 bis K6: Maximal 420 Leistungspunkte
•Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses für die finalen Angebote nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Hierbei wird eine Kennzahl Z für das beste Leistungs-Preis-Verhältnis unter Berücksichtigung der wertungsrelevanten Angebotssumme (vgl. Kapitel 3.4.2.2) ermittelt: Z =(Gesamtsumme der Leistungspunkte)/(wertungsrelevante Angebotssumme ) Zur besseren Vergleichbarkeit werden die errechneten Kennzahlen Z mit einem Skalierungsfaktor von 100.000 multipliziert und kaufmännisch auf die 4. Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.
•Alle Angebote, die innerhalb einer Schwankungsbreite von 10% liegen (im Bereich von Z-10% bis Z), kommen in die Endauswahl. Der Zuschlag wird dann auf das Angebot der Endauswahl erteilt, welches im Schwankungsbereich liegt und die höchste Leistungspunktzahl aufweist.
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