Frist abgelaufen

Telematikinfrastruktur

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.07.2020
Angebotsfrist
07.08.2020
Das 2015 aktualisierte „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" beschreibt die konkrete Einführung digitaler Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen: Bis Ende 2020 müssen jegliche Abrechner der Krankenkassen ein Angebot für die Anbindung an die zentrale Telematik-Infrastruktur (nachfolgend TI) angenommen haben. Die Umstellung muss bis Ende 2020 erfolgt sein.Die Anbindung an die TI schreiben wir als monatliche Serviceleistung „TI as a Service" über einen Zeitraum von 36 Monaten aus. In diesem Service ist die Bereitstellung sämtlicher erforderlichen Komponenten und Dienstleistung enthalten. (eHealth-Konnektoren, Kartenlesegeräte (stationär und mobil), Konnektoranbindung an die TI, gesicherte Lieferkette entsprechend den Vorgaben des Herstellers, Verbindung und Betrieb der Komponenten, Zertifizierte Installation der Komponenten, Bereitstellung des VPN Zugangs auf der Bieter-Netzwerkinfrastruktur).

Zeitplan

Veröffentlichung
22.07.20
Abgabefrist
07.08.20

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
München, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@kbo.de
Website
www.kbo.de

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Projektplan156 KB24 Seiten
Eigenerklärung78 KB4 Seiten
Eignungskriterien37 KB8 Seiten
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