Telemedizinische Leistungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.07.2026
Angebotsfrist
Selektivverträge nach § 140a SGB V sind seitens des Gesetzgebers u.a. als Instrument der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Abgrenzung im Wettbewerb untereinander eingeführt worden. Als eine solche besondere Leistung aus einem Selektivvertrag sollen die Versicherten durch den beabsichtigten Vertrag im Rahmen der Versorgung zusätzlich zu allgemeinmedizinischer Behandlung, Zugang zu fachärztlicher Videobehandlung (unter anderem Innere Medizin, Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie, Urologie, Dermatologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin) erhalten. Im Rahmen der Behandlung können elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und eRezepte ausgestellt werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
23.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-wo-call
Erfüllungsort
Düsseldorf, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@rh.aok.de
Telefon
+49 211819580000
Website
https://www.aok.de/rh

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Eignungskriterien156 KB6 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Projektplan37 KB24 Seiten
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