Frist abgelaufen

Terra - U: Technische Rahmenvereinbarung zur Realisierung der Ausführung von UW-Projekten

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.12.2025
Angebotsfrist
Im Zuge der Energiewende und des zunehmenden Anteils dezentraler, wetterabhängiger Einspeisungen aus erneuerbaren Energiequellen (Windenergie, Photovoltaik, Biomasse) kommt den Umspannwerken eine zentrale Bedeutung für die Netzstabilität und Versorgungssicherheit zu. Aufgrund dieser Entwicklung benötigt TenneT fachliche Expertise im Rahmen der Realisierung und Ausführung von UW-Projekten. Die zu vergebenden Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Fachlos 1: Primärtechnik: Entwurfs- und Ausführungsplanung Fachlos 2: Projektabwicklung inkl. Beschaffung & Entsorgung Fachlos 3: Fremd- und Bauleitplanung Fachlos 4: Prüfung vor Inbetreibnahme Fachlos 5: Dokumentenmanagement *** Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften/Konsortien sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft/Konsortium die unter „Teilnahme“ aufgeführten Informationen einzureichen. Hierbei ist der Konsortialführer eindeutig zu benennen. *** Der Auftraggeber ist berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstandes insgesamt auf eine Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Vertrages an einer solchen beteiligen werden. *** Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften. *** Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Die Ausübung etwaiger Abrufe zu den Rahmenvereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen der tatsächlich realisierten Umspannwerksprojekte. Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. *** Der geschätzte, auskömmliche Höchstwert etwaiger Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt EUR 103.500.000,00. Klarstellend wird hervorgehoben, dass es sich hierbei lediglich um einen Schätzwert unter Betrachtung sämtlicher Optionen und Szenarien handelt, der keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber auf Abrufe bis zur vorgenannten Höchstmenge begründet. ***
Vergabeunterlagen
5 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
23.12.25
Teilnahmefrist
30.01.26
Vertragsbeginn
01.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
1 €
Erfüllungsort
Bayreuth, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Manuela.Schulz@tennet.eu
Freischalten
Telefon
+49 5132 895965
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Angaben zum Bewerber
    • Einreichung eines Dokuments, aus dem die vollständigen Informationen des Bieters hervorgehen. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die entsprechenden Informationen einzureichen.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags).

    • Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
    • Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
  • Unternehmensorganisation Bitte erstellen Sie eine detaillierte und umfassende Unternehmenspräsentation über Ihr Unternehmen und das/die beteiligte(n) Unternehmen, einschließlich

    • - Beschreibung der Unternehmensorganisation (Organigramm: Sparten, Verbundene Unternehmen, relevante Abteilungen etc.).
    • - Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen und Ihren Endkunden (Angabe zu Endkunden freiwillig)
    • - Informationen zur Anzahl der Mitarbeitenden (FTE)
    • - Informationen/Standorte von Büros und Niederlassungen
    • Subunternehmer
    • Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen, bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen.
    • Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k (3) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
    • Am 8. April 2022 hat die Europäische Union beschlossen, Sanktionen als Folge des Krieges in der Ukraine zu verhängen. Die Vergabestelle muss die entsprechende Sanktionsverordnung einhalten. Das bedeutet, dass für seine Vertragspartner keine Gründe aus der Verordnung vorliegen dürfen. Aus diesem Grund muss der Bewerber die beigefügte Eigenerklärung ausfüllen und unterschreiben. Die Vergabestelle hat das Recht, zusätzliche Nachweise im Anschluss an die Eigenerklärung zu verlangen.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Dem Preiskriterium liegt folgende Bewertung zugrunde:
    • Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird auf Rang 1,00 gewertet.
    • Jedes Angebot, das das 2-fache des niedrigsten Angebotspreises übersteigt, erhält den letzten Rang, wobei dieser stets der Anzahl der abgegebenen und gewerteten Angebote entspricht.
    • Die Bewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
  • Vertrag: Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf die endgültige Verteilung der Vertragsrisiken zu Ungunsten des Auftraggebers im Vergleich zum Entwurf des Auftraggebers bewertet. Fehlen Vorgaben des Auftraggebers (bei Vertragsstrafen etc.), werden die Verhandlungsergebnisse vergleichend bewertet.

  • Technisches Konzept: Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf das abschließend vorgelegte Konzept der Bieter hinsichtlich der übergreifenden Leistungsgestaltung in allen vom Auftraggeber geforderten Bereichen bewertet. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden vergleichend bewertet.

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Eigenerklärung203 KB4 Seiten
Eignungskriterien89 KB8 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
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