Terra - U: Technische Rahmenvereinbarung zur Realisierung der Ausführung von UW-Projekten

Zuschlag erteilt am 15. Juli 2026

  • Arcadis Germany GmbH, Darmstadt (Fachlos 1 - Primärtechnik: Entwurfs- und Ausführungsplanung)
  • BIEGE Accenture GmbH / FERCHAU GmbH, Gummersbach (Fachlos 2 - Projektabwicklung inkl. Beschaffung & Entsorgung)
  • Fichtner GmbH and Co. KG, Stuttgart (Fachlos 4 - Prüfung vor Inbetriebnahme)
Auftraggeber
Veröffentlicht
15.07.2026
Bekanntmachungsart
Zuschlagsbekanntmachung
Im Zuge der Energiewende und des zunehmenden Anteils dezentraler, wetterabhängiger Einspeisungen aus erneuerbaren Energiequellen (Windenergie, Photovoltaik, Biomasse) kommt den Umspannwerken eine zentrale Bedeutung für die Netzstabilität und Versorgungssicherheit zu. Aufgrund dieser Entwicklung benötigt TenneT fachliche Expertise im Rahmen der Realisierung und Ausführung von UW-Projekten. Die zu vergebenden Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Fachlos 1: Primärtechnik: Entwurfs- und Ausführungsplanung Fachlos 2: Projektabwicklung inkl. Beschaffung & Entsorgung Fachlos 3: Fremd- und Bauleitplanung Fachlos 4: Prüfung vor Inbetreibnahme Fachlos 5: Dokumentenmanagement *** Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften/Konsortien sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft/Konsortium die unter „Teilnahme“ aufgeführten Informationen einzureichen. Hierbei ist der Konsortialführer eindeutig zu benennen. *** Der Auftraggeber ist berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstandes insgesamt auf eine Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Vertrages an einer solchen beteiligen werden. *** Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften. *** Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Die Ausübung etwaiger Abrufe zu den Rahmenvereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen der tatsächlich realisierten Umspannwerksprojekte. Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. *** Der geschätzte, auskömmliche Höchstwert etwaiger Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt EUR 103.500.000,00. Klarstellend wird hervorgehoben, dass es sich hierbei lediglich um einen Schätzwert unter Betrachtung sämtlicher Optionen und Szenarien handelt, der keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber auf Abrufe bis zur vorgenannten Höchstmenge begründet. ***
5 Lose

Zeitplan

Vertragsbeginn
01.07.26
Veröffentlichung
15.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Bayreuth, Deutschland
E-Mail
Manuela.Schulz@tennet.eu
Telefon
+49 5132 895965

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Dem Preiskriterium liegt folgende Bewertung zugrunde:
    • Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird auf Rang 1,00 gewertet.
    • Jedes Angebot, das das 2-fache des niedrigsten Angebotspreises übersteigt, erhält den letzten Rang, wobei dieser stets der Anzahl der abgegebenen und gewerteten Angebote entspricht.
    • Die Bewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
  • Vertrag: Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf die endgültige Verteilung der Vertragsrisiken zu Ungunsten des Auftraggebers im Vergleich zum Entwurf des Auftraggebers bewertet. Fehlen Vorgaben des Auftraggebers (bei Vertragsstrafen etc.), werden die Verhandlungsergebnisse vergleichend bewertet.

  • Technisches Konzept: Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf das abschließend vorgelegte Konzept der Bieter hinsichtlich der übergreifenden Leistungsgestaltung in allen vom Auftraggeber geforderten Bereichen bewertet. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden vergleichend bewertet.

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Lose (5)

Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB32 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB12 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB24 Seiten
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