Veröffentlichung 01.06.26 | Teilnahmefrist 06.07.26 | Vertragsbeginn 01.03.27 |
Eignungskriterien
Mindestkriterien - Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
Nachweise können vom Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder einem Nachunternehmer (unter Beachtung der Anforderungen an die Eignungsleihe) vorgelegt werden. Mindestkriterium - Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Diese Zertifikate müssen im Teilnahmewettbewerb noch nicht vorgelegt bzw. eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Vorlage dieser Zertifikate im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase jederzeit abzufordern. Zertifikate müssen von einer in der EU anerkannten Prüfstelle - sogenannter Notified Body - ausgestellt sein. Die Akkreditierungsnummer muss auf dem Zertifikat ersichtlich sein oder es ist eine EU-Konformitätsbestätigung vorzulegen. Neben den geforderten Zertifikaten sind gleichwertige Zertifikate nach europäischem Standard zulässig. Die Gleichwertigkeit muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden. Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass nachstehende Zertifizierungen (a - f) spätestens bei Angebotsabgabe vorliegen. a) Nachweis über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9001) im für die Abwicklung erforderlichen Anwendungsbereich durch Vorlage des gültigen Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens. b) Nachweis über ein anerkanntes HS-Managementsystem (SCC bzw. VCA ODER DIN EN ISO 45001) im für die Abwicklung erforderlichen Anwendungsbereich durch Vorlage des gültigen Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens. c) Nachweis über ein anerkanntes Umweltmanagementsystem (ISO 14001 ODER EMAS Umweltmanagement) durch Vorlage des gültigen Zertifikats eines in der EU akkreditierten Unternehmens. d) Nachweis der Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301 G1 (Qualifikationskriterien für Rohrleitungsbauunternehmen) durch Vorlage des gültigen Zertifikats eines in der EU akkreditieren Unternehmens. e) Nachweis der Zertifizierung als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Vorlage des gültigen Zertifikats, ausgestellt durch eine anerkannte SVO oder GÜG gemäß §§ 52 und 57 AwSV. f) Nachweis der Zertifizierung nach AD 2000 Merkblatt HP0 - Fertigung von Druckgeräten nach 2014/68/EU ODER nach DIN EN ISO 3834-2 (Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen), mind. Teil 2
Eigenerklärung zur Angabe der Unternehmensumsätze der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre (in EUR netto). Hinweis
Eigenerklärung zur Angabe der Unternehmensumsätze der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre (in EUR netto) im Bereich Rohr- und Tiefbauleistungen. Mindestkriterium - Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
Bestätigung per Eigenerklärung im Handelsregister und Begründung bei Nichteintragung. Mindestkriterium - Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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