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Tischlerarbeiten - Fenster

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
28.07.2026
Gegenstand der Ausschreibung sind im Wesentlichen die Fensterarbeiten, inkl. Fensterbänke (innen und außen) sowie die dafür notwendigen Abbruchmaßnahmen der Bestandsfenster und die Aufarbeitung von bestehenden Fenstern. - Abbruch/Entsorgung Holzfenster, 2.-flg mit OL – ca. 90 Stück - Einbau neuer Holzblockfenster, 2.flg mit OL – ca. 110 Stück - Fensterbank, Vollholz Fichte/Kiefer, verschiedene Längen - ca. 308 Stück - Fensterbänke, außen Titanzinkblech, verschiedene Zuschnitte - ca. 470 m - Aufarbeitung alter Holzkasten bzw. Holzblockfenster, i. d. R. in gutem Erhaltungszustand - ca. 200 Stück Beim Einbau und der Verarbeitung von Holzprodukten und -erzeugnissen ist folgende Website als Ergänzung zum V 239 F und der Hinweis zu V 239 F zu beachten: https://www.berlin.de/nachhaltige-beschaffung/umweltanforderungen/spezifische-beschaffungshinweise/holzbeschaffung/ Der Nachweis ist mit Zertifikaten gem. V 239 F für den Bieter selbst bzw. seine Eignungsleiher/ NU zu erbringen. Eine Zertifizierung für den Holzhandel/ Lieferanten ist nicht ausreichend. Nach Nr. 4 Punkt 13 der VwVBU darf ausschließlich Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung beschafft werden. Zur lückenlosen Nachweisführung (Chain-of-Custody - CoC) muss das endverarbeitende Unternehmen (z.B. Schreiner, Tischler, Zimmerer, Dachdecker, GALA-Bauer), welches das gelieferte zertifizierte Holz verarbeitet, selbst über ein gültiges Holz-Zertifikat (u.a. Gruppenzertifikat) oder einen von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (www.fsc-deutschland.de/de-de/zertifizierung/zertifizierer-finden oder pefc.de/fur-unternehmen/zertifizierer) geprüften Einzelnachweis verfügen. Dies ist der Beschaffungsstelle als Nachweis vorzulegen.

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Fragenfrist
21.07.26
Abgabefrist
28.07.26
Öffnung
28.07.26
Vertragsbeginn
17.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@ba-pankow.berlin.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignung zur Berufsausübung

    • Der Bieter hat die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
    • Nachweisführung der Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
    • Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die konkret angegebenen Bescheinigungen innerhalb von max. 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber /Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend den geforderten Nachweisen auch für diese Unternehmen erfolgen.
    • Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • -Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
    • - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
    • -Angabe der technischen Fachkräfte, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und
    • derjenigen, die bei dieser Baumaßnahme eingesetzt werden, insbesondere der Nachweis der Fachkunde des einzusetzenden Personals nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
    • - Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen
    • - Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
    • Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen.
    • Mindeststandards: Es sind mindestens 3 bestätigte Referenzen, in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, vorzulegen. (gem. Vorgaben in V 124.H F) Der Referenzgeber muss erreichbar sein.
  • wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
    • Nachweisführung der Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen.

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