Veröffentlichung 09.06.26 | Fragenfrist 08.07.26 | Abgabefrist 14.07.26 | Öffnung 14.07.26 | Vertragsbeginn 20.08.26 |
Eignungskriterien
Es sind Eintragungen im Berufs- oder Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich, soweit der Bewerber/Bieter eintragungspflichtig ist. Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Selbstauskunft (Eigenerklärung) gem. den Vergabeunterlagen. Bei fehlender Präqualifizierung ist zusätzlich die Eigenerklärung über das Nicht-vorliegen von Ausschlussgründen einzureichen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Der Nachweis erfolgt durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., einen Eintrag in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten, eine Eintragung im ULV oder in den Verzeichnissen anderer vergleichbarer zertifizierter Stellen, eine Einheit-liche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder durch die ausgefüllte Eigenerklärung (Eignungsbogen VOB) gem. den Vergabeunterlagen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen des Auftraggebers durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Nachweis fachlicher Eignung des Unternehmens anhand von mindestens einer projektvergleichbaren Referenz
Im Falle eines eignungsleihenden Nachunternehmereinsatzes (für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) sind das Verzeichnis der Nachunternehmer und die Selbstauskunft der Nachunternehmer je Nachunternehmer mit dem Angebot abzugeben (siehe "Checkliste"). Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen.
Die Bewerber-/ Bietergemeinschaft muss im Rahmen einer Eignungsprüfung das Vorliegen der Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachweisen. Es ist ausreichend, wenn die Anforderungen unter Ziff. 5.1.9 insgesamt von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung erfüllt werden. Die Selbstauskunft für Bewerber/Bieter und die Eigenerklärung für Bauleistungen (soweit zutreffend) ist von allen Mitgliedern auszufüllen und einzureichen. Des Weiteren ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vollständig auszufüllen und einzureichen.
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