Veröffentlichung 05.02.26 | Teilnahmefrist 09.03.26 |
Eignungskriterien
- Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 2 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Objektplanung Gebäude und Innenräume) sowie mit einer Deckungssumme von mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Objektplanung Freianlagen). Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Eignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit vergleichbaren Berufszulassungen. Mindestkriterium: (aktuell) 1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 2 BayBO entscheidend) Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 50 Punkte: ab 5 Architekten/-innen in Vollzeit 30 Punkte: ab 4 Architekten/-innen in Vollzeit 10 Punkte: ab 3 Architekten/-innen in Vollzeit
Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Nutzungsart - Art der Durchführung - Erfahrung mit städtebaulichen Projekten - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 3-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten) - Zusammenarbeit mit Förderstellen - Zusammenarbeit mit Denkmalschutzstellen - Planungsleitung von Freianlagen - Digitale Planung . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 130 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) Kriterium 1: Nutzungsart: - 30 Punkte: Jugendförderstätten/Jugendtherapiestätten - 15 Punkte: Sonstige Projekte mit ausgeprägtem sozialem Bezug Kriterium 2: Art der Durchführung: - 25 Punkte: Sanierung im Bestand eines Gebäudes unter Denkmalschutz - 20 Punkte: Sanierung im Bestand - 10 Punkte: Sanierung Kriterium 3: Erfahrung mit städtebaulichen Projekten - 15 Punkte: Erfahrung mit Gestaltung einer Ortsmitte oder sonstiger ortsprägender Objekte vorhanden - 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden Kriterium 4: Leistungsumfang - 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht - 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht [Hinweis: Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.] Kriterium 5: Zusammenarbeit mit Förderstellen - 10 Punkte: Leistung erbracht - 0 Punkte: Leistung nicht erbracht Kriterium 6: Zusammenarbeit mit Denkmalschutzstellen - 10 Punkte: Leistung erbracht - 0 Punkte: Leistung nicht erbracht Kriterium 7: Planungsleitung von Freianlagen - 10 Punkte: Leistung erbracht - 0 Punkte: Leistung nicht erbracht Kriterium 8: Digitale Planung - 10 Punkte: Erfahrung mit 3D-Planung und Visualisierung vorhanden - 0 Punkte: keine Erfahrung mit 3D-Planung oder Visualisierung
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