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TNW_Arch_Markt Teisnach_Generalsanierung der Mehrzweckhalle Teisnach

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.06.2026
Angebotsfrist
Der Markt Teisnach beabsichtigt die umfassende Generalsanierung der Mehrzweckhalle in der Kaikenrieder Straße, um das in die Jahre gekommene Gebäude baulich, energetisch und technisch grundlegend zu erneuern und als zukunftsfähige, multifunktionale Sport- und Veranstaltungsstätte zu sichern. Geplant sind insbesondere die Erneuerung und Dämmung der Gebäudehülle, der Austausch von Fenstern und Türen, die Sanierung von Heizungs- und Elektroanlagen sowie die Modernisierung der Sanitär- und Umkleideräume. Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 2-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Grundleistungen der Energieberatung: Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung nach ZVB-Wärme, Fassung 2021 - Besondere Leistungen
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
11.06.26
Teilnahmefrist
13.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Teisnach, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Freischalten
Telefon
+49 94129734-10
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Nachweis Energieeffizienz-Experte (EEE) - Energieberatung für Nichtwohngebäude
    • Berateranerkennung der BAFA, Antragsberechtigung für KFW Förderprogramme
  • Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Objektplanung Gebäude und Innenräume) sowie mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung). Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.

  • Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 50 Punkte: ab 350.000 EUR Umsatz / Jahr 40 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr 30 Punkte: ab 250.000 EUR Umsatz / Jahr 20 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr 10 Punkte: ab 150.000 EUR Umsatz / Jahr

  • Eignungskriterium

    • Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit vergleichbaren Berufszulassungen. Mindestkriterium: - Nachweis Energieeffizienz-Experte (EEE) - Energieberatung für Nichtwohngebäude
    • Berateranerkennung der BAFA, Antragsberechtigung für KFW Förderprogramme Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 30 Punkte: ab 4 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen 20 Punkte: ab 3 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen 10 Punkte: ab 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
  • Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Erfahrung mit Fördermitteln - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten) - Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 300, 400) . Auswahlkriterium: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 90 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Turn-, Sport- oder Mehrzweckhalle mit sportlichem und / oder kulturellen Schwerpunkt - 10 Punkte: Sonstige Gebäude aus dem Bereich Freizeit und Sport Kriterium 2: Art der Durchführung - 20 Punkte: Generalsanierung / Sanierung / Umbau - 10 Punkte: Neubau Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermitteln - 10 Punkte: Erfahrung vorhanden - 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden Kriterium 4: Leistungsumfang - 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht - 15 Punkte: mind. 75 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht - 10 Punkte: mind. 60 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht - 5 Punkte: mind. 45 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht Hinweis: Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren. Kriterium 5: Größenordnung (Projektkosten KG 300, 400) - 20 Punkte: Projektkosten (KG 300, 400) ab 1.750.000 EUR netto - 10 Punkte: Projektkosten (KG 300, 400) ab 1.250.000 EUR netto - 5 Punkte: Projektkosten (KG 300, 400) ab 750.000 EUR netto

    • - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Nachweis Energieeffizienz-Experte (EEE) - Energieberatung für Nichtwohngebäude
    • Berateranerkennung der BAFA, Antragsberechtigung für KFW Förderprogramme

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