Frist abgelaufen

TNW_Arch_Stadt Altdorf b. Nürnberg - Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Altdorf - Objektplanung Gebäude und Innenräume

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.11.2023
Angebotsfrist
19.12.2023
Die Stadt Altdorf plant die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Altdorf. . Im bisherigen Verlauf wurden zwei Machbarkeitsstudien durchgeführt. . In einer ersten Machbarkeitsstudie wurde die Variante Komplettabbruch und vollständiger Neubau untersucht. Im Rahmen der, den Vergabeunterlagen beigefügten, Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten der Generalsanierung mit Erweiterungsbauten sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau geprüft. Ergebnis der Studie und Beschluss des Stadtrates ist es, dass eine Generalsanierung mit Erweiterung sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau durchgeführt werden soll. . Die Kapazitätsgrenze des Gebäudes ist erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlenprognosen und dem sich hieraus ergebenden steigenden Raumbedarf, kann das Raumprogramm im Bestandsgebäude nicht mehr abgebildet werden. . Auch ist zusätzlicher Raumbedarf im Rahmen der Ganztages- und Mittagsbetreuung gegeben. . Das bestehende Gebäude besteht aus mehreren Bauteilen unterschiedlicher Baujahre. . Der aktuelle Klassentrakt besitzt eine einhüftige Flurerschließung und soll durch Anbauten zu Lernclustern erweitert werden. Der Erschließungsbau soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der erdgeschossige Klassentrakt im Zugangsbereich soll um ein Geschoss aufgestockt werden. . Das Bestandsgebäude weist insbesondere Defizite in der Gebäudetechnik, dem Brandschutz sowie der Barrierefreiheit auf. Auch der energetische Standard ist veraltet. Die Gebäudetechnik hat die Grenze ihrer Nutzungsdauer erreicht und muss komplett erneuert werden. . Im Rahmen der Generalsanierung soll eine vollständige Entkernung auf den Rohbauzustand erfolgen. Die Haustechnik sowie die energetischen Anforderungen sollen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Nach der Generalsanierung soll ein mit einem Neubau vergleichbarer, gleichwertiger Standard erreicht werden. Eine vollumfängliche Barrierefreiheit ist vorzusehen. . Das Gesamtraumprogramm für die Grundschule liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. Die Flächen für den Ganztagesbereich und die Mittagsbetreuung werden aktuell noch ermittelt. . Es soll ein pädagogisches Raumkonzept mit Lernclustern, offenen Lernlandschaften, Marktplätzen, sowie Lehrerstützpunkten verwirklicht werden. . Im Keller des abzubrechenden Gebäudes befindet sich ein Nahwärmeversorgungszentrum. Dieses muss bestehen bleiben, die darüber liegenden und angrenzenden Geschosse rückgebaut und die Anlage baulich eingekleidet werden. . Der Architekt ist ferner für den (Teil-) Abbruch des Bestandsgebäudes zuständig. Das gesamte Abbruchkonzept wird hier vom Architekten erwartet. Eine Schadstoffuntersuchung wird parallel zu diesem Verfahren durchgeführt. . Die bauliche Umsetzung soll bauabschnittsweise (ca. 50%/ 50%) erfolgen. Teile des Schulkomplexes müssen für die Schulnutzung in Betrieb bleiben. Dies ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen. . Die Gesamtkosten der Maßnahme (Stand Juli 2023) liegen bei etwa 30 Mio. EUR brutto (KG 200-700 inkl. Abbruch). . Die Beauftragung der Planungsleistungen soll bis Mitte 2024 erfolgen. Bis Sept/ Okt. 2025 sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen, wobei der Förderantrag nach FAG-Förderung voraussichtlich bis 15.10.2025 eingereicht werden muss. 2026 soll mit dem Bau begonnen werden. Die Fertigstellung, in noch festzulegenden Bauabschnitten, ist bis 2030 geplant. . Beauftragt werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1. Ferner werden als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel (Erstellung des Verwendungsnachweises), die Erstellung des Brandschutzkonzepts inkl. dazugehöriger Bauüberwachung sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 beauftragt. Die Aufzugsplanung (Einhaltung der Barrierefreiheit gem. DIN 18040) soll ebenfalls durch das beauftragte Planungsbüro erfolgen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
17.11.23
Abgabefrist
19.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Altdorf, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Freischalten
Telefon
+49 94129734-10
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung . Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekt/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, . a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen . oder . b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. . - Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO

  • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. . Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. . Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. . Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.

  • Umsatz: Eignungskriterium: . Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre . Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. . Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. . Auswahlkriterium: . Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 50 Punkte: ab 2.000.000 EUR Umsatz / Jahr 40 Punkte: ab 1.800.000 EUR Umsatz / Jahr 30 Punkte: ab 1.600.000 EUR Umsatz / Jahr 20 Punkte: ab 1.400.000 EUR Umsatz / Jahr 10 Punkte: ab 1.200.000 EUR Umsatz / Jahr

  • Bürokapazität / Personalstärke: Eignungskriterium: . Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung). . Auswahlkriterium: . Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 50 Punkte: ab 10 Architekten/-innen 30 Punkte: ab 8 Architekten/-innen 10 Punkte: ab 6 Architekten/-innen

  • Referenzen: Eigenerklärungen über Referenzen Schulgebäude (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): . Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. . Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) . Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: . - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Schwierigkeitsgrad - Leistungsumfang (erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, Angabe in Prozentpunkten) - Größenordnung des Projekts (KG 200 - 700) . Auswahlkriterium: . Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. . Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 120 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) . Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 30 Punkte: Schulbau (Primärstufe, Sekundarstufe I und II) - 15 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Tertiärbereich) . Kriterium 2: Art der Durchführung - 20 Punkte: Neubau / Generalsanierung (mit Rückbau auf Rohbausubstanz) - 10 Punkte: Sanierung / Umbau . Kriterium 3: Schwierigkeitsgrad - 30 Punkte: durchschnittliche Anforderungen (HZ III) - 15 Punkte: geringe Anforderungen (HZ II) . Kriterium 4: Leistungsumfang - 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht - 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht [Hinweis: Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.] . Kriterium 5: Größenordnung: - 20 Punkte: Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-700) ab 18 Mio. EUR netto - 10 Punkte: Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-700) ab 13 Mio. EUR netto

  • Spezifische Referenzen: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen) . Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. . Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) . Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: . - Auftraggeber - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von EU VOB/A Ausschreibungen - Umsetzung sog. Lernhaus- / Clusterkonzepte - Mitwirken bei der Beschaffung und Abrechnung von Fördermitteln - Baumaßnahme in laufendem Schulbetrieb - Abbruchplanung / Abbruchkonzept für Maßnahme mit einer Größenordnung ab 500.000 EUR netto . Auswahlkriterium: . Die folgenden Referenzkriterien sind gesondert zu belegen. Je Kriterium (Bereich) werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Für das Referenzportfolio kann somit eine maximale Punktezahl von 100 Punkten erreicht werden. Die Referenzkriterien müssen nicht mit einer einzelnen Referenz belegt werden. Der Nachweis der Erfahrungen kann mit unterschiedlichen Referenzen erbracht werden. Die Referenzprojekte aus Ziffer 2.2.1) (Matrix 1) können zum Nachweis der Erfahrung ebenfalls herangezogen werden. . Kriterium 1: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von EU VOB/A Ausschreibungen - 20 Punkte: Leistungen erbracht - 0 Punkte: keine Leistungen erbracht . Kriterium 2: Umsetzung sog. Lernhaus- / Clusterkonzepte - 50 Punkte: Leistungen in Planung und Ausführung bei mindestens 4 oder mehr Projekten erbracht - 25 Punkte: Leistungen in Planung und Ausführung bei mindestens 2 Projekten erbracht - 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden . Kriterium 3: Mitwirken bei der Beschaffung und Abrechnung von Fördermitteln - 10 Punkte: Leistungen erbracht - 0 Punkte: keine Leistungen erbracht . Kriterium 4: Baumaßnahme in laufendem Schulbetrieb - 10 Punkte: Leistungen in Planung und Ausführung erbracht - 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden . Kriterium 5: Abbruchplanung / Abbruchkonzept für Maßnahme mit einer Größenordnung ab 500.000 EUR netto - 10 Punkte: Leistungen in Planung und Ausführung erbracht - 0 Punkte: keine Leistungen erbracht

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