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TNW_Technische Projektentwicklung_area61 - Innovationspunkt Penzing - Landsberg am Lech_Militärkonversion - ehemaliges Fliegerhorst-Gelände Penzing

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.07.2026
Angebotsfrist
Im Jahr 2011 wurde die Gemeinde über die Aufgabe der militärischen Nutzung durch die Bundeswehr am Fliegerhorst Penzing erstmalig informiert. Die beteiligten Kommunen haben seitdem in mehreren Schritten und gestützt auf verschiedenste Gutachten ein tragfähiges und nachhaltiges Entwicklungskonzept für die Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorst Areals erarbeitet. Der Zweckverband area61 Innovationspunkt Penzing beabsichtigt, Leistungen der technischen Projektsteuerung im Rahmen einer Militärkonversion zu vergeben.

Zeitplan

Veröffentlichung
31.07.26
Teilnahmefrist
01.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Penzing, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon
+499412973410

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) mit dem Teilnahmeantrag zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.

  • Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.

  • Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Mindestkriterium: Gesamtumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 500.000 EUR Umsatz/Jahr Auswahlkriterium: Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 50 Punkte: ab 1.000.000 EUR Umsatz / Jahr 25 Punkte: ab 750.000 EUR Umsatz / Jahr

  • Eignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit vergleichbaren Berufszulassungen. Mindestkriterium: 10 Mitarbeiter/-in mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in den Fachrichtungen Stadt-, Raum- oder Regionalplanung, Architektur, Bauingenieurwesen, Landschaftsarchitektur, Geografie, Umweltplanung oder vergleichbaren Studiengängen Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 50 Punkte: ab 20 Mitarbeiter/-innen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in den Fachrichtungen Stadt-, Raum- oder Regionalplanung, Architektur, Bauingenieurwesen, Landschaftsarchitektur, Geografie, Umweltplanung oder vergleichbaren Studiengängen 25 Punkte: ab 15 Mitarbeiter/-innen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in den Fachrichtungen Stadt-, Raum- oder Regionalplanung, Architektur, Bauingenieurwesen, Landschaftsarchitektur, Geografie, Umweltplanung oder vergleichbaren Studiengängen

  • Eignungskriterium

    • Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte werden gewertet, sofern es sich um militärische Konversionsprojekte handelt und diese sich im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist über die Planungsphase hinaus in der Umsetzung befinden
    • erste Teilbereiche (z. B. Rückbau-/Abbruch- oder Erschließungsmaßnahmen) müssen bereits realisiert worden sein oder sich in der Umsetzung befinden. In einer Referenz muss nicht zwingend jedes Kriterium nachgewiesen werden, sondern mindestens eines. Ein Referenzprojekt kann gleichzeitig mehrere Kriterien erfüllen. Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Flächengröße - Erfahrung mit Altlasten/Altlastensanieung - Erfahrung mit Rückbau/Abbruch - Erfahrung mit Erschließung/Erschließungsmaßnahmen - Referenzportfolio Bewerber (Büro): Zusatzpunkte: Zusatzkriterium: Erfahrung mit Städtebauförderung in Bayern Auswahlkriterium: 2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Referenzprojekte werden gewertet, sofern es sich um militärische Konversionsprojekte handelt und diese sich im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist über die Planungsphase hinaus in der Umsetzung befinden
    • erste Teilbereiche (z. B. Rückbau-/Abbruch- oder Erschließungsmaßnahmen) müssen bereits realisiert worden sein oder sich in der Umsetzung befinden. In einer Referenz muss nicht zwingend jedes Kriterium nachgewiesen werden, sondern mindestens eines. Ein Referenzprojekt kann gleichzeitig mehrere Kriterien erfüllen. Kriterium 1: Flächengröße (50 Punkte) 50 Punkte: Referenz über ein militärisches Konversionsprojekt mit einer Flächengröße von mindestens 50 ha. Kriterium 2: Erfahrung mit Altlasten/Altlastensanieung (50 Punkte) 50 Punkte: Referenz über ein militärisches Konversionsprojekt mit Leistungen im Bereich Altlastenuntersuchung und/oder Altlastensanierung. Kriterium 3: Erfahrung mit Rückbau/Abbruch (50 Punkte) 50 Punkte: Referenz über ein militärisches Konversionsprojekt mit Leistungen im Bereich Rückbau und/oder Abbruch. Kriterium 4: Erfahrung mit Erschließung/Erschließungsmaßnahmen (50 Punkte) 50 Punkte: Referenz über ein militärisches Konversionsprojekt mit Leistungen im Bereich Erschließung bzw. Erschließungsmaßnahmen. 2.3.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Zusatzpunkte Referenzprojekte werden gewertet, sofern der Projektabschluss im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. Das nachfolgende Zusatzkriterium dient allein der zusätzlichen Auswahlentscheidung und ist nicht als Mindestkriterium zur Eignung notwendig. Sofern hier keine Erfahrung vorhanden ist, ändert dies an der allgemeinen Eignung (wenn obiges erfüllt) nichts. Sollte das Kriterium vorhanden sein, wird jedoch im Rahmen der Auswahlentscheidung Zusatzpunkte vergeben. Es können maximal 50 Zusatzpunkte erreicht werden. Zusatzkriterium: Erfahrung mit Städtebauförderung in Bayern - 50 Punkte: Referenzprojekt ist aus Mitteln der Städtebauförderung in Bayern gefördert
    • Beabsichtigt der Bewerber Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so müssen im Bewerberbogen entsprechende Angaben eingetragen werden. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich damit zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gemäß den §§ 45 und 46 VgV) auf die Kapazitäten dieses Dritten (= Eignungsleihe) beruft, sind die entsprechenden Anteile im Teilnahmeantrag darzustellen. Im Falle einer Eignungsleihe muss mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. Zudem sind in diesem Fall auch für den Dritten alle erforderlichen Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, die ansonsten für den Bewerber gelten. Für den Fall der Eignungsleihe in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht ist eine Erklärung zur gemeinsamen Haftung für die Auftragsausführung notwendig. Eine Eignungsleihe in Bezug auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur zulässig, wenn das eignungsleihende Unternehmen auch die Leistungen erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden, § 47 Abs. 1 S. 2 VgV. Referenzen von Dritten müssen in der Excel-Übersicht zu Referenzen klar als Referenz des Dritten erkennbar sein, als Auftragnehmer der Referenz ist das dritte Unternehmen anzugeben. Jeder zur Eignung herangezogene Unterauftragnehmer muss das Formular "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausfüllen und unterschreiben (in gescannter Form ausreichend) und ggf. notwendige Nachweise mit dem Teilnahmeantrag erbringen. Möchte ein Bewerber - auch als Mitglied einer ARGE - die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass ihm diese tatsächlich zur Verfügung steht. Dies erfolgt durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten. In diesem Fall sind zudem für den Dritten alle Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die auch für den Bewerber erforderlich sind. Die entsprechenden Erklärungen sind vom Unterauftragnehmer zu unterschreiben
    • eine gescannte Unterschrift ist ausreichend.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage37 KB32 Seiten
Eigenerklärung203 KB6 Seiten
Eignungskriterien89 KB12 Seiten
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