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TNW_TWP_Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald_ Erweiterung Wasserwerk Moos

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
Die Wasserversorgung Bayerischer Wald, eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts in Form eines Zweckverbandes, versorgt ca. 500 000 Menschen in 7 Landkreisen mit Trinkwasser. Die Wassergewinnung fußt auf zwei Standbeinen, der Trinkwassertalsperre Frauenau und dem Brunnenfeld bei Moos. Näheres auf der Seite www.waldwasser.eu. Das bestehende Wasserwerk in Moos wurde 2018 neu errichtet. Die Leistungsfähigkeit des Wasserwerks soll nun erweitert werden. Hierfür ist ein zweites Aufbereitungsgebäude zu errichten. Das neue Aufbereitungsgebäude wird neben dem bestehenden errichtet und beinhaltet die komplette Aufbereitungstechnik, Steuerung, Mittelspannung und Notstromversorgung Es wird mit dem bestehenden Wasserwerk technisch verbunden. Beauftragt werden im Zuge dieser Ausschreibung stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 Nr. 14.1) sowie die Besondere Leistung der Ingenieurtechnischen Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen (Leistungsphase 8 Objektüberwachung).
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
26.06.26
Teilnahmefrist
28.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Moos, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Freischalten
Telefon
+49 94129734-10
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.

  • Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 4,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.

  • Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Auswahlkriterium: Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 50 Punkte: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr 30 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr 10 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr

  • Eignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit vergleichbaren Berufszulassungen. Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 50 Punkte: ab 6 Ingenieuren/-innen 30 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen 10 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen

  • Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung des Rohbaus zwischen 01.01.2021 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung des Rohbaus maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden vergleichbare Referenzen gemäß verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Größenordnung des Projekts: Gebäude oder Ingenieurbauwerke - Projektkosten (KG 300, 400) - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 1-6 im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (Angabe in Prozentpunkten) . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung des Rohbaus im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung des Rohbaus maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen. Die zwei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 200 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) Kriterium 1: Größenordnung - 150 Punkte: Gebäude oder Ingenieurbauwerke mit Projektkosten (KG 300, 400) ab 5,0 Mio. EUR netto - 100 Punkte: Gebäude oder Ingenieurbauwerke mit Projektkosten (KG 300, 400) ab 3,0 Mio. EUR netto - 50 Punkte: Gebäude oder Ingenieurbauwerke mit Projektkosten (KG 300, 400) ab 2,0 Mio. EUR netto Kriterium 2: Leistungsumfang Fachplanung Tragwerksplanung - 50 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung erbracht - 25 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung erbracht Hinweis: Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.

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