Frist abgelaufen

ToF-SIMS 2026 (Neuausschreibung)

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
21.07.2026
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie betriebsbereite Übergabe eines Systems zur Sekundärionen-Massenspektrometrie mit Flugzeit-Massenspektrometer (ToF-SIMS) einschließlich Einweisung/Schulung und vollständiger Systemdokumentation.

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Fragenfrist
14.07.26
Abgabefrist
21.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Kaiserslautern, Deutschland
E-Mail
wahl@ifos.uni-kl.de
Telefon
+49 (0) 631 20573-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignungskriterium ist die Vorlage von 3 Referenzen zu vergleichbaren Installationen (Lieferung und Inbetriebnahme eines ToF-SIMS oder eines funktional vergleichbaren Systems)

Zuschlagskriterien

  • Preis: Für das Zuschlagskriterium Preis erhält das Angebot mit dem niedrigsten (gewerteten) Preis 5 Punkte. Null Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten (gewerteten) Angebotspreises. Alle Angebote mit einem Angebotspreis über dem Doppelten des niedrigsten (gewerteten) Angebotspreises erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpunktion mit 4 Stellen hinter dem Komma.

  • Technische Qualität, Leistungsfähigkeit, Service und Projektumsetzung: Für das Zuschlagskriterium Technische Qualität, Leistungsfähigkeit, Service und Projektumsetzung werden ausschließlich die nachgewiesenen technischen Leistungsparameter von im Dokument 09.Wertungsmatrix Abschnitt 2 (technische Übererfüllung (wertungsrelevant)) genannten Anforderungen bewertet. Die einzelnen Anforderungen werden einzeln nach der nachfolgenden Punkteskala bewertet: 0 Punkte: Kein Beitrag zur Verbesserung oder keine Angabe bzw. kein nachweisbarer Leistungsinhalt. 1 Punkt: Geringer Mehrwert mit eingeschränkter praktischer Relevanz. 2 Punkte: Erkennbarer Mehrwert, jedoch mit begrenztem Funktionsumfang oder eingeschränkter Integration. 3 Punkte: Deutlicher Mehrwert mit praxistauglicher Ausgestaltung und nachvollziehbarer Integration. 4 Punkte: Hoher Mehrwert mit erweitertem Funktionsumfang, guter Integration und klarer Leistungssteigerung. 5 Punkte: Sehr hoher Mehrwert, der deutlich über den marktüblichen Stand der Technik im relevanten Anwendungsbereich hinausgeht, mit umfassender Funktionalität, sehr guter Integration und erheblichem Nutzen für den vorgesehenen Einsatz. Das Zuschlagskriterium wird ermittelt, indem die Wertungspunkte der einzelnen Anforderungen jeweils mit dem festgelegten Gewichtungsfaktor gemäß Dokument "06. Wertungsmatrix", Abschnitt 2 ("technische Übererfüllung (wertungsrelevant)"), multipliziert und anschließend aufsummiert werden.

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