Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheims Paderborn

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes Vogeliusweg in Paderborn.

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Vertragsbeginn
14.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
5.746.017 €
Erfüllungsort
Paderborn, Deutschland
E-Mail
braun@stwpb.de
Telefon
+49 5251 89207-600
Website
https://www.studierendenwerk-pb.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Zuschlagskriterien

  • 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams

    • Bewertet wurde die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts für ein Bauwerk (Neubau). Der Bieter hatte für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter mindestens ein (1) vergleichbares persönliches Referenzprojekt für ein Bauwerk (Neubau) mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-) Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter musste das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters waren jeweils wie folgt: (i.) Das persönliche Referenzprojekt musste die Erbringung von Totalunternehmerleistungen (Neubau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - schlüsselfertiger Bau (Neubau)
    • - die Planungsleistungen für mindestens die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 3 sowie Fachplanung Tragwerksplanung, umfassten jeweils mindestens die Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI
    • - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet. - Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Vergabeverfahren (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt
    • bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt)
    • - das persönliche Referenzprojekt weist eine Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) von mindestens 900 m² auf
    • - das persönliche Referenzprojekt umfasst mindestens 1.700.000,- EUR (netto) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet). Erfüllte nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führte dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet wurden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hatte dabei in Form einer Liste je persönlichen Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters (bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters)
    • - Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter)
    • - Bezeichnung des von dem Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiter) persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts
    • - Name des Unternehmens, welches die Totalunternehmerleistungen des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat
    • - Gegenstand der Leistungen waren Totalunternehmerleistungen mit mindestens folgendem Inhalt: -- Schlüsselfertiger Bau (Neubau)
    • -- Planungsleistungen für mindestens die Leistungsbilder der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2 und 3 sowie Fachplanung Tragwerksplanung, jeweils mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI
    • -- Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Vergabeverfahren (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt
    • bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt)
    • -- Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von mindestens 900 m². -- das persönliche Referenzprojekt umfasst mindestens 1.700.000,- EUR (netto) Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet)
    • -- Art der Nutzung - die Totalunternehmerleistungen betrafen die Planung und den Bau eines Studierendenwohnheims oder Hotels oder Altenheims oder Jugendherberge. (ii.) Die Bewertungssystematik war sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 1.873 m² = 5 Punkte. = 900 m² = 0 Punkte. < 900 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 900 m² und 1.873 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 1.386,5 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. Fortsetzung folgt als weiteres Kriterium (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" betrug einheitlich 40 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).
  • 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams

    • Fortsetzung: 2. Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts: >= 3.700.000,- EUR (netto) = 5 Punkte. = 1.700.000,- EUR (netto) = 0 Punkte. < 1.700.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 1.700.000,- EUR (netto) und 3.700.000 EUR (netto) liegen, wurden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 2.700.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. 3. Art der Nutzung - die Totalunternehmerleistungen betrafen die Planung und den Bau eines Studierendenwohnheims oder Hotels oder Altenheims oder Jugendherberge - Studierendenwohnheim bzw. Hotel bzw. Altenheim bzw. Jugendherberge = 1 Punkt. - Kein Studierendenwohnheim bzw. kein Hotel bzw. kein Altenheim bzw. keine Jugendherberge = 0 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.), die Herstellkosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.) und die Art der Nutzung (3.) wurden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können insgesamt 11,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 1,00) erzielt werden. Mindestanforderung an die Punktzahl: Der Bieter musste für den benannten Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einreichen, mit welchem er jeweils mindestens 5,00 Punkte erzielt. Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter konnte für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 44 Punkte erzielen
    • das heißt 88 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter konnte in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte wurden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 0,4546 multipliziert. Das Ergebnis wurde mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hatte der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt waren zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter waren jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet wurden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten projektverantwortlichen Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter darf nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" betrug einheitlich 40 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).
  • 2. Baustellenlogistikkonzept

    • Bewertet wurde ein vom Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Baustellenlogistikkonzept. In dem auftragsbezogenen Baustellenlogistikkonzept hatte der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen textlich darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel einer möglichst reibungslosen Baulogistik sicherzustellen
    • (0 bis 5 Bewertungspunkte). Dabei hatte der Bieter insbesondere darauf einzugehen, wie die Nutzbarkeit der umliegenden Gebäude, einschließlich Personen- und Lieferverkehr, während der Bauausführung sichergestellt wird, und wie die Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen dauerhaft gewährleistet bzw. welche tragfähigen temporären Alternativen vorgesehen werden. Das Baustellenlogistikkonzept durfte einen textlichen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben ab Seite 3 blieben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite blieb bei der Bewertung unberücksichtigt. Der Bieter hatte das Baustellenlogistikkonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Baustellenlogistikkonzept war vom Bieter eigenständig zu erstellen
    • eine Vorlage oder Anlage wurde von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter sollte das Baustellenlogistikkonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 602_ Baustellenlogistikkonzept. Soweit das Baustellenlogistikkonzept fehlte, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich gewesen. Im Falle der Auftragserteilung war der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Baustellenlogistikkonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht hat. Die in dem Baustellenlogistikkonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Baustellenlogistikkonzept ist durch die Auftragserteilung als Anlage 602 Vertragsbestandteil geworden. HINWEIS: Die Bewertungspunkte wurden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2. Maximal konnten in diesem Zuschlagskriterium 10 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Baustellenlogistikkonzept" betrug 10 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).
  • 3. Ausführungskonzept

    • Bewertet wurde ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hatte der Bieter textlich anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das folgende Ziel bestmöglich zu erreichen: - so zu planen und auszuführen, dass möglichst ein geringer Energieverbrauch (bei verkehrsüblichem Nutzerverhalten) während der Betriebsphase erreicht wird . (Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - So zu planen und auszuführen, dass eine kostenoptimierte Unterhaltung des Gebäudes erreicht wird. (Unterkriterium 2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Der Bieter hatte zur Nachvollziehbarkeit folgende Unterlagen einzureichen: -- Eine (1) Kurzbeschreibung der vorgesehenen Anlagen in den Bereichen Heizung, Warmwasser und Lüftung (maximal eine (1) Seite je Bereich)
    • sowie -- drei (3) getrennte Funktionsschema, und zwar jeweils eines für die Bereiche Heizung, Warmwasser und Lüftung. Die drei Funktionsschemata waren jeweils als PDF im Format max. DIN A3 (alternativ zwei PDF-Seiten DIN A4) einzureichen. Eine detailplanerische Ausarbeitung war nicht erforderlich
    • es genügte eine schematische Darstellung der Funktionsabläufe. Die Unterlagen dienten der Bewertung des Unterkriteriums 2. Das Ausführungskonzept war je Unterkriterium einen textlichen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 blieben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite blieb bei der Bewertung unberücksichtigt. Dabei hatte der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1"
    • "Unterkriterium 2.2"). Der Bieter hatte die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 2.1
    • und dann 2.2). Der Bieter hatte das Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Ausführungskonzept war vom Bieter eigenständig zu erstellen
    • eine Vorlage oder Anlage wurde von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter sollte das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 603_Ausführungskonzept. Soweit das Ausführungskonzept fehlte, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich gewesen. Im Falle der Auftragserteilung war der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht hat. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept ist durch die Auftragserteilung als Anlage 603 Vertragsbestandteil geworden. HINWEIS: Die Bewertungspunkte wurden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 3. Maximal konnten in diesem Zuschlagskriterium 30 qualitative Leistungspunkte erzielt werden. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" betrug 30 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprachen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wurde die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

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