Frist abgelaufen

Totalunternehmerleistungen für die Generalsanierung und Aufstockung eines Studierendenwohnheims, Haus 10 in der Studentenstadt

Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für die Generalsanierung und Aufstockung eines Studierendenwohnheims, Haus 10 in der Studentenstadt.

Zeitplan

Veröffentlichung
23.01.26
Fragenfrist
09.02.26
Teilnahmefrist
17.02.26
Vertragsbeginn
21.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
10.924.370 €
Erfüllungsort
München, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@stwm.de
Telefon
+49 8938196-1738
Website
https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen einzureichen. Gegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts war die Koordination von Bauleistungen einschließlich der Koordination von Planungsleistungen für ein Hochbauprojekt (Neubau, Umbau oder Sanierung). [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste folgende Angaben zu den Mindestanforderungen machen

    • - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat)
    • - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung
    • a) Koordination der Bauleistungen: Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die Koordination der Bauleistungen für das Hochbauprojekt (Sanierung oder Umbau oder Neubau) umfasst haben. Die Koordinationsleistungen umfassten mindestens: o die technische, wirtschaftliche und zeitliche Koordination der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt beteiligten Gewerke
    • o im angegebenen Referenzprojekt waren hierbei mindestens fünf (5) funktional unterschiedliche Gewerke in die Koordination eingebunden. b) Koordination der Planungsleistungen: Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss auch die Koordination der für das Hochbauprojekt erforderlichen Planungsleistungen umfasst haben. In die Koordination waren mindestens die folgenden Planungsdisziplinen eingebunden: o Objektplanung Gebäude und Innenräume, o Technische Ausrüstung (mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 4), und o Tragwerksplanung. Die Koordinationsleistungen mussten dem Referenznehmer im Referenzprojekt fachlich verantwortlich zugeordnet gewesen sein und über eine rein interne Projektabstimmung hinausgegangen sein. Die Koordinationsleistungen umfassten insbesondere: o die fachliche, organisatorische und terminliche Abstimmung der Planungsdisziplinen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung (mindestens Anlagengruppen 1, 2 und 4), und Tragwerksplanung) o die Koordination der Schnittstellen zwischen den Fachplanungen, o die Zusammenführung der Planungsergebnisse sowie die Mitwirkung bei der Klärung von Planungskonflikten, sowie o die Abstimmung der Planung mit dem Auftraggeber und gegebenenfalls weiteren Projektbeteiligten. - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer
    • ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
    • ausführender Unterauftragnehmer)
    • - Erbringungszeitraum (Abnahme der Bauleistungen ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ). - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste mindestens 4,5 Mio. EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung)
    • maßgeblich ist die Kostenberechnung, bei vorliegender Kostenfeststellung diese
    • oder ersatzweise der internen Projektkostenaufstellung. - Angabe zur Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (Wohnheime bzw. Beherbergungsstätten bzw. Betreuungseinrichtung oder Wohngebäude allgemein oder keine der angegebenen Nutzungsarten)
    • - Angabe zu Wohneinheiten des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen)
    • - Angabe zur Art der Ausführung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (Sanierung oder Umbau jeweils mit Aufstockung (Eine Aufstockung liegt vor, wenn das Referenzprojekt eine Erweiterung des bestehenden Baukörpers in vertikaler Richtung um mindestens ein zusätzliches (Teil- oder Voll-)Geschoss umfasste) oder Sanierung oder Umbau oder Neubau)
    • - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A)
    • weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben
    • außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. Fortsetzung folgt unter ***
  • *** Fortsetzung

    • 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 4. Auswahlkriterien Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Refe-renzprojekte anzugeben. Soweit mehr als die Höchstzahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: (1.) Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Nutzungsart: Wohnheime bzw. Beherbergungsstätten bzw. Betreuungseinrichtung = 5 Punkte. Nutzungsart: Wohngebäude allgemein = 3 Punkte. Nutzungsart: Keine der angegebenen Nutzungsarten = 0 Punkte. (2.) Wohneinheiten des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen: >= 80 Wohneinheiten = 5 Punkte. = 20 Wohneinheiten: 0 Punkte. Soweit die Anzahl der Wohneinheiten des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen zwischen 20 und 80 Wohneinheiten liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei 50 Wohneinheiten des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen erhält der Bewerber 2,50 Punkte. (3.) Art der Ausführung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Ausführungsart : Sanierung oder Umbau jeweils mit Aufstockung [Eine Aufstockung liegt vor, wenn das Referenzprojekt eine Erweiterung des bestehenden Baukörpers in vertikaler Richtung um mindestens ein zusätzliches (Teil- oder Voll-)Geschoss umfasste.] = 2 Punkte. Ausführungsart: Sanierung oder Umbau = 1 Punkt. Ausführungsart: Neubau = 0 Punkte. (4.) Umfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung)
    • maßgeblich ist die Kostenberechnung, bei vorliegender Kostenfeststellung diese
    • oder ersatzweise der internen Projektkostenaufstellung: >= 7.200.000,- EUR (netto) = 2 Punkte.
    • = 4.500.000,- EUR (netto) = 0 Punkte.
    • < 4.500.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) zwischen 4.500.000,- EUR (netto) und 7.200.000,- EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 5.850.000,-EUR (netto) erhält der Bieter 1,00 Punkte. Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien (1.) bis (4.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 14,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 2,00 + 2,00) erzielt werden. Bei höchstens drei (3) geeigneten Referenzprojekten kann ein Bewerber maximal 42,00 Punkte erzielen (14,00 Punkte * 3 geeignete Referenzprojekte). Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A)
    • weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften punktgleich auf einem Rang liegen, der für die Auswahl maßgeblich ist, und dadurch die vom Auftraggeber festgelegte Höchstzahl an aufzufordernden Bewerbern überschritten würde, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welche dieser Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A).

Zuschlagskriterien

  • 1. Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung

    • Bewertet wird die berufliche Befähigung und berufsspezifische Erfahrung in Monaten anhand von persönlichen Referenzprojekten für die folgenden Rollen: - Rolle 1.1: Projektleiter Planung - Rolle 1.2: Projektleiter Bauausführung - Rolle 1.3: Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung - Rolle 1.4: Stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung Die Rollen 1.1 bis 1.4 sind von mindestens drei (3) verschiedenen Personen zu besetzen. Der Gesamtprojektleiter (Rolle 1.3) und der stellvertretende Gesamtprojektleiter (Rolle 1.4) dürfen nicht personenidentisch sein. Beispiel: Person A wird als Gesamtprojektleiter (Rolle 1.3) und Projektleiter Bauausführung (Rolle 1.2) benannt. Für die Rolle Projektleiter Planung (Rolle 1.1) ist eine andere Person B zu benennen. Der stellvertretende Gesamtprojektleiter (Rolle 1.4) muss in jedem Fall eine weitere, von den übrigen Rollen verschiedene Person C sein. Die nachfolgenden Angaben gelten für alle angegebenen Rollen gleichermaßen: Berechnung der Dauer und Definition des Monats: Für die Ermittlung der Dauer gilt: Ein Monat wird pauschal mit 30 Kalendertagen angesetzt. Die tatsächliche Länge einzelner Kalendermonate (28, 29, 30 oder 31 Tage) bleibt dabei unberücksichtigt. Bei der Ermittlung der Dauer wird auf volle Monate gerundet: - bis einschließlich 14 Kalendertage, die über volle 30-Tage-Monate hinausgehen, werden nicht berücksichtigt (Abrundung), - ab 15 Kalendertagen, die über volle 30-Tage-Monate hinausgehen, wird ein weiterer voller Monat gezählt (Aufrundung). Beispiel: Ein persönliches Referenzprojekt dauert vom 01.07. bis zum 02.09. - Das entspricht zwei (2) vollen 30-Tage-Monaten im Sinne der aufgestellten Definition und einem zusätzlichen Zeitraum von zwei (2) Kalendertagen. - Da dieser zusätzliche Zeitraum weniger als 15 Kalendertage beträgt, wird auf zwei (2) Monate abgerundet. Der Bieter hat daher anhand dieses persönlichen Referenzprojekts eine entsprechende Berufserfahrung von zwei (2) Monaten nachgewiesen. Bewertung überlappender Zeiträume: Bei der Ermittlung der fachspezifischen Berufserfahrung in Monaten werden die Zeiträume der angegebenen persönlichen Referenzprojekte nicht addiert, soweit sie sich zeitlich überschneiden. Maßgeblich ist der Gesamtzeitraum der tatsächlichen Tätigkeit innerhalb des zulässigen Erbringungszeitraums (01.01.2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist). Beispiel: Hat der Projektleiter im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 ein Projekt und im Zeitraum 01.07.2018 bis 30.06.2019 ein weiteres Projekt geleitet, werden die Tätigkeiten nicht addiert. Der überlappende Zeitraum (01.07.2018 bis 31.12.2018) wird nur einmal berücksichtigt, sodass insgesamt 18 Monate Berufserfahrung angerechnet werden. Mindestanforderung: Der Bieter hat für jede Rolle eine fachspezifische Berufserfahrung von mindestens 36 Monaten anhand persönlicher Referenzprojekte nachzuweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Die Ermittlung der fachspezifischen Berufserfahrung der benannten Rolle in Summe erfolgt durch den Auftraggeber auf Grundlage der vom Bieter in der Anlage 600 angegebenen persönlichen Referenzprojekte je Rolle. Rolle 1.1: Projektleiter Planung: Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters Planung hinsichtlich der Berufserfahrung in Monaten im Bereich Generalplanung im Sinne der Koordinierung mindestens - der Objektplanung Gebäude und Innenräume und - der Fachplanung Technische Ausrüstung und - der Fachplanung Tragwerksplanung anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der Projektleiter Planung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt mindestens als Projektleiter für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung und Fachplanung Tragwerksplanung geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen mindestens 4.500.000,- EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt
    • bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als Projektleiter Planung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des Projektleiters Planung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters Planung in Monaten: Punkte: >= 120 Monate = 4 Punkte = 36 Monate = 0 Punkte < 36 Monate = Ausschluss des Angebots. Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. Soweit die die Berufserfahrung zwischen 36 Monaten und 120 Monaten liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer fachspezifischen Berufserfahrung von 78 Monaten erhält der Bieter 2 Punkte. Fortsetzung folgt mit Rolle 1.2 (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung" beträgt einheitlich 20 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]).
  • 1. Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung (Fortsetzung)

    • Fortsetzung: Rolle 1.2: Projektleiter Bauausführung Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters Bauausführung hinsichtlich der Berufserfahrung in Monaten im Bereich: - Generalunter- (GU)
    • oder - Generalüber- (GÜ)
    • oder - Totalunter- (TU)
    • oder - Totalübernehmer (TÜ) anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der Projektleiter Bauausführung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt mindestens als Projektleiter Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen mindestens 4.500.000,- EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt
    • bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als Projektleiter Bauausführung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des Projektleiters Bauausführung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. Fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) in Monaten: Punkte: >= 120 Monate = 4 Punkte = 36 Monate = 0 Punkte < 36 Monate = Ausschluss des Angebots. Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. Soweit die die Berufserfahrung zwischen 36 Monaten und 120 Monaten liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer fachspezifischen Berufserfahrung von 78 Monaten erhält der Bieter 2 Punkte. Rolle 1.3: Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters in der Funktion als Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung im Bereich: - Generalunter- (GU), - Generalüber- (GÜ), - Totalunter- (TU) oder - Totalübernehmer (TÜ) anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt entweder als Projektleiter Planung und Bauausführung oder als Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen mindestens 4.500.000,- EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt
    • bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des Gesamtprojektleiters Planung und Bauausführung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. Fachspezifische Berufserfahrung des Gesamtprojektleiters Planung und Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) in Monaten: Punkte: >= 120 Monate = 4 Punkte = 36 Monate = 0 Punkte < 36 Monate = Ausschluss des Angebots. Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. Soweit die die Berufserfahrung zwischen 36 Monaten und 120 Monaten liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer fachspezifischen Berufserfahrung von 78 Monaten erhält der Bieter 2 Punkte. Fortsetzung folgt mit Rolle 1.4 (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung" beträgt einheitlich 20 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]).
  • 1. Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung (Fortsetzung)

    • Fortsetzung: Rolle 1.4: Stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung Darstellung der beruflichen Befähigung und Erfahrung des Projektleiters in der Funktion als stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung im Bereich - Generalunter- (GU), - Generalüber- (GÜ), - Totalunter- (TU) oder - Totalübernehmer (TÜ) anhand von persönlichen Referenzprojekten (Anlage 600). Weitere Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: - Der stellvertretende Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung muss das angegebene persönliche Referenzprojekt entweder als (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung oder als stellvertretender (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) geleitet haben. - Die Baukosten des jeweiligen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen mindestens 4.500.000,- EUR netto für die Kostengruppen KG 300 + KG 400 (zusammengerechnet). - Erbringungszeitraum: Die Leistungen wurden zwischen dem 01.01.2015 bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht. (Bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt
    • bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben ist das Datum (TT.MM.JJJ) des Beginns der Leistungen und das Datum (TT.MM.JJJ) des Endes der Leistungen. Ferner hat der Bieter die Dauer der Tätigkeit im angegebenen persönlichen Referenzprojekt als (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung bzw. stellvertretender (Gesamt-)Projektleiter Planung und Bauausführung in Monaten anzugeben. Bewertungsschema: Bewertet wird die fachspezifische Berufserfahrung (in Monaten) des stellvertretenden Gesamtprojektleiters Planung und Bauausführung anhand von persönlichen Referenzprojekten. Der Bieter hat mindestens so viele persönliche Referenzprojekte anzugeben, bis die geforderte Berufserfahrung im zulässigen Erbringungszeitraum (zwischen 01.01.2015 bis zum Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist) nachgewiesen ist. Fachspezifische Berufserfahrung des stellvertretenden Gesamtprojektleiters im Bereich Planung und Bauausführung im Bereich Generalunter- (GU), Generalüber- (GÜ), Totalunter- (TU) oder Totalübernehmer (TÜ) in Monaten: Punkte: >= 120 Monate = 4 Punkte = 36 Monate = 0 Punkte < 36 Monate = Ausschluss des Angebots. Die Erfahrung muss nicht zwingend unterbrechungsfrei nachgewiesen werden. Soweit die die Berufserfahrung zwischen 36 Monaten und 120 Monaten liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer fachspezifischen Berufserfahrung von 78 Monaten erhält der Bieter 2 Punkte. Zur punktemäßigen Bewertung - Die Punkte für berufliche Befähigung und Erfahrung des Projektteams wird addiert. Ein Bieter kann für die fachspezifische Berufserfahrung des Projektleiters Planung, des Projektleiters Bauausführung, des Gesamtprojektleiters Planung und Bauausführung und des stellvertretenden Gesamtprojektleiters Planung und Bauausführung maximal 16 Punkte (4 + 4 + 4 + 4) erzielen. - Die addierten Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 1,25 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. - Der Bieter kann daher in diesem Zuschlagskriterium maximal 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600 "Erfahrung des Projektteams" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Sollte die Anlage 600 fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter Planung, Projektleiter Bauausführung, Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung und stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung zu erbringen. Der benannte Projektleiter Planung, Projektleiter Bauausführung, Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung und stellvertretende Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung darf nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Totalunternehmervertrag (Anlage 907) verwiesen. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter Planung bzw. Projektleiter Bauausführung bzw. Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung bzw. stellvertretende Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter Planung bzw. Projektleiter Bauausführung bzw. Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung bzw. stellvertretender Gesamtprojektleiter Planung und Bauausführung angeboten worden wäre. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Bewertung der beruflichen Befähigung und Erfahrung" beträgt einheitlich 20 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]).
  • 2. Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung

    • Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung. Hierin hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret vorgehen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - 2.1: Ausreichende Verfügbarkeit aller Projektleiter (aus Zuschlagskriterium 1.1 bis 1.4) vor Ort in München (Hans-Leipelt-Straße 7)
    • - 2.2: möglichst hohe Personalkontinuität durch die Mitglieder des Projektteams während der gesamten Vertragslaufzeit
    • - 2.3: Sicherstellung eines möglichst reibungslosen Ablaufs der Zusammenarbeit mit den weiteren Stakeholdern vor Ort (siehe funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802), Kapitel 4.6). In diesem Zusammenhang hat der Bieter zu informatorischen Zwecken ein Organigramm einzureichen. Darin hat er die konkrete Projektorganisation inklusive der jeweiligen Qualifikationen der Mitglieder des Projektteams darzustellen. Die Darstellung muss Aussagen zur internen Organisation des Projektteams (Projektleitung / Stellvertreter, Ansprechpartner, Zuständigkeiten, Schnittstelle Planung / Ausführung, Bearbeitung der einzelnen Phasen) sowie zur Einbindung der externen Beteiligten (Bauherr, Behörden, externe Sachverständige, etc.) beinhalten. Bewertungsschema (es wird jeweils additiv ein Punkt vergeben, soweit die folgenden Aussagen zutreffen): 1 Punkt: Der Bieter stellt sicher, dass alle Projektleiter (aus Zuschlagskriterium 1.1 bis 1.4) während der gesamten Projektlaufzeit für den Auftragsgeber erreichbar und umfassend auskunftsfähig sind. 1 Punkt: Das Ausführungskonzept ist hinsichtlich der Darstellung, wie eine ausreichende Verfügbarkeit vor Ort sichergestellt werden soll, schlüssig und plausibel. 1 Punkt: Der Bieter stellt sicher, dass für die Projektabwicklung immer genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und zeigt auf, wie ein Wechsel der Bearbeiter/-innen innerhalb des Projektes durch geeignete Maßnahmen vermieden wird. 1 Punkt: Das Ausführungskonzept stellt nachvollziehbar dar, wie ein möglichst reibungsloser Ablauf der Zusammenarbeit mit den weiteren Stakeholdern vor Ort sichergestellt wird (vgl. funktionale Leistungsbeschreibung, Anlage 802, Kapitel 4.6). Der Bieter hat das Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung ist vom Bieter eigenständig zu erstellen
    • eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 601_Ausführungskonzept_Verfügbarkeit und Projektorganisation Sollte das Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung fehlen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 2.1"
    • "Unterkriterium 2.2" und "Unterkriterium 2.3"). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 2.1
    • dann 2.2 und schließlich 2.3). Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 601 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Punkte für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept zur Verfügbarkeit und Projektorganisation während der Auftragsabwicklung" werden addiert (maximal 4 Punkte) und sodann multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1,5. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 6 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.

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