Frist abgelaufen

Totalunternehmerleistungen für die statischen Notmaßnahmen am Dach der Turnhalle der Albrecht-Schnitter-Schule in Herzogsägmühle

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Zuschlag erteilt am 18. Dezember 2024

  • Riedle Ingenieur-Bau GmbH, Hohenfurch
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Auftraggeber
Veröffentlicht
24.10.2024
Angebotsfrist
26.11.2024
Totalunternehmerleistungen für die statischen Notmaßnahmen am Dach der Turnhalle der Albrecht-Schnitter-Schule in Herzogsägmühle

Zeitplan

Veröffentlichung
24.10.24
Fragenfrist
14.11.24
Abgabefrist
26.11.24
Öffnung
26.11.24
Vertragsbeginn
17.12.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Peiting, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@herzogsaegmuehle.de
Telefon
+49 8861 219-0

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.

  • Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB) Eigenerklärung (gemäß § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des StGB zu begehen, - § 261 des StGB (Geldwäsche), - § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Abs. 1-5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB) Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforder-lichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§6e Abs. 1 VOB/A-EU). Dem Bieter/vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.

  • Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d VOB/A EU mit dem Angebot vorlegt.

  • Umsatz des Unternehmens

    • 1. Eigenerklärung, aus der der Umsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist. [Angaben der abgeschlossenen Geschäftsjahre in Jahren (JJJJ) und Angaben zum Umsatz in EUR (netto)]. Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) des Unternehmens in Höhe von mindestens 3.500.000,- EUR, insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich (Bau- und Planungsleistungen). Beispiel für einen ausreichenden Umsatz (netto) des Unternehmens in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich, insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre: - Geschäftsjahr 2023: 1.000.000,- EUR (netto)
    • - Geschäftsjahr 2022: 1.000.000,- EUR (netto)
    • - Geschäftsjahr 2021: 1.500.000,- EUR (netto). 2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den Umsatz (netto) des Unternehmens in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich (Bau- und Planungsleistungen). Bei Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Umsatz (netto) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren
    • bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaften und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Umsatz des Unternehmens" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
  • Unternehmensbezogene Referenzprojekte

    • Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung oder Sanierung) mit mindestens Bauleistungen mit den Gewerken [Zimmererarbeiten, Stahlbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten sowie der Gewerke der Technischen Ausrüstung (Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) / Elektroarbeiten (ELT)] sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat)
    • - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung oder Sanierung), mindestens Bauleistungen mit den Gewerken [Zimmererarbeiten, Stahlbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten sowie der Gewerke der Technischen Ausrüstung (Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) / Elektroarbeiten (ELT)] sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) unter Angabe zu den ausgeführten Planungsleistungen und den ausgeführten Bauleistungen
    • - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer
    • ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
    • ausführender Unterauftragnehmer)
    • - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und Planungsleistungen)
    • - Erbringungszeitraum (Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ))
    • - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn die Abnahme zwischen dem 01.01.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren eingetreten ist mit einem Auftragswert (brutto) für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (Bauleistungen und Planungsleistungen) von mindestens 500.000,- EUR (brutto). Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A)
    • weil der Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate beträgt. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen
    • außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bieterge-meinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Ange-bots einzureichen.

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Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB32 Seiten
Eignungskriterien37 KB6 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB24 Seiten
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