Veröffentlichung 10.07.26 | Teilnahmefrist 11.08.26 | Vertragsbeginn 02.11.26 |
Eignungskriterien
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 2.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. In der Bewerbung kann die geforderte Sicherheit auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschl. Inhaber voll erfüllt bei drei Ingenieuren.
Mittel des Umsatzes der in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (voll erfüllt bei mind. 350 TSD brutto).
Der verantwortliche Leistungserbringer der Dienstleistung muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Person, die am Tag der Bekanntmachung in die Liste der zu Erstellung des Standsicherheitsnachweises berechtigte Ingenieure gem. BayBO eingetragen sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
1. Vorzulegen sind Referenzen zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit gem. 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend beigefügter Anlage "Matrix zur Wertung der Leistungsfähigkeitsnachweise".__ 2. Angaben sind bei allen Referenzprojekten erforderlich zu
Erfahrung in der Tragwerksplanung vergleichbarer Komplexität, Mindestanforderung: alle LPH 2-4 § 51 HOAI erbracht und abgeschlossen bei einem baulich fertiggestellten Neubau mit Baubeginn seit 01.01.2020, 1 Referenzprojekt, weitere Kriterien: -LPH 5 und 6 sowie ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks erbracht und abgeschlossen, -Projekt mind. HZ III gem. HOAI § 52, - Projekt mit Fahrverkehr im Gebäude und Anforderungen zur Abdichtung gegen Tausalz, - KG 300 + 400 gem. DIN 276 mind. 2,0 Mio. brutto für den Neubau
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